Das Verwaltungsgericht Mainz hat den Eilantrag eines AfD-Politikers auf Teilnahme an einer Podiumsdiskussion für Jugendliche in Oppenheim abgelehnt. Das teilt das Gericht mit. Der Politiker wollte an der Veranstaltung „Jugend trifft Politik“ am 6. März teilnehmen.
Der Antragsteller ist Kandidat der AfD für die Landtagswahl am 22. März 2026. Die Veranstalter der Podiumsdiskussion hatten seine Anfrage auf Teilnahme abgelehnt: das Evangelische Jugendhaus Oppenheim, die Evangelische Jugend im Dekanat Ingelheim-Oppenheim und die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Oppenheim. Diese Entscheidung hat das Gericht mit seinem Beschluss vom Dienstag (3. Februar) nun bestätigt.
Keine öffentliche Einrichtung
Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Politiker keinen Anspruch auf gleichberechtigten Zugang zu der Veranstaltung habe. Weder der Veranstaltungsort, ein Gemeindehaus der Evangelischen Kirchengemeinde, noch die Podiumsdiskussion seien eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Oppenheim. Aus diesem Grund greife auch das Parteiengesetz nicht, das eine Gleichbehandlung aller Parteien bei der Nutzung öffentlicher Einrichtungen vorsieht.
Auch auf den Grundsatz der Chancengleichheit im Wahlkampf könne sich der Politiker nicht berufen. Dieser verbiete es staatlichen Stellen, zugunsten oder zuungunsten bestimmter Bewerber in den Wahlkampf einzugreifen. Bei den Veranstaltern handele es sich aber um Einrichtungen der Evangelischen Kirche, die nicht unmittelbar an Grundrechte gebunden seien. Ähnliche Regelungen gelten für die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde.
Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig.
Anders war die Lage bei einer Veranstaltung der AfD in Mainz-Gonsenheim. Hier hat die AfD vor einigen Wochen ein Bürgerdialog in einer Sporthalle abgehalten. Da das Gebäude Eigentum der Stadt Mainz ist, musste der Gonsenheimer Ortsvorsteher Josef Aron den Mietvertrag auch gegen seinen Willen unterschreiben: