Mainzer Gericht zwingt ZDF, umstrittenen Wahlwerbespot zu zeigen

Das ZDF muss einen umstrittenen Wahlwerbespot der Satirepartei „Die Partei“ ausstrahlen. Das entschied das Verwaltungsgericht Mainz.

Mainzer Gericht zwingt ZDF, umstrittenen Wahlwerbespot zu zeigen

Das Verwaltungsgericht Mainz hat das ZDF dazu verpflichtet, einen Wahlwerbespot der Partei „Die Partei“ auszustrahlen. Das berichtet das „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. Das ZDF hatte sich zunächst geweigert, den Beitrag zu senden.

Fiktive Vergewaltigungsszene mit Bezug zu Kanzler-Kandidat

Wie das Gericht mitteilte, müsse das ZDF den Spot am Samstag (15. Februar) gegen 17.35 Uhr ausstrahlen. Grundsätzlich hätten Parteien einen Anspruch darauf, dass ihre Wahlwerbung gesendet werde. Dieser Anspruch gelte aber nicht schrankenlos: Verstöße ein Wahlwerbespot offenkundig und schwerwiegend gegen Gesetze, dürfe ein Sender ihn zurückweisen. Dies sei bei dem beanstandeten Spot aber nicht der Fall, so die Richter.

In dem Wahlwerbespot wird laut Gericht eine fiktive Vergewaltigungsszene angedeutet – allerdings unter Umkehr des „typischen Rollenbildes“ solcher Gewalttaten. Er zeige, wie eine Frau Gewalthandlungen gegen ihren Ehemann vornimmt. Dabei sollen die beiden Darsteller in dem Spot Charlotte Merz und ihren Ehemann und Kanzler-Kandidat Friedrich Merz (CDU) abbilden und eine körperliche Auseinandersetzung andeuten.

Gegen die Gerichtsentscheidung kann das ZDF noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einreichen.