„Kinder-Flitzer“: Mainz 05 zu Geldstrafe verurteilt

DFB fällt Urteil

„Kinder-Flitzer“: Mainz 05 zu Geldstrafe verurteilt

Unbemerkt von Ordnern ist Mitte März ein Junge bei der Partie von Mainz 05 gegen den VfL Bochum (2:0) auf das Spielfeld gelaufen (wir berichteten). Von den Fans bekam der „Kinder-Flitzer“ viel Beifall – und Mainz 05 nun die Rechnung vom Deutschen Fußball-Bund (DFB). So belegte das DFB-Sportgericht die 05er „wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger“ jetzt mit einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro.

So reagiert Mainz 05 auf das Urteil

Der Junge rannte am 16. März in der 33. Spielminute abseits des Spielgeschehens unter großem Jubel über den Rasen der Mewa Arena. Nachdem der Kinder-Flitzer zunächst noch zwei Ordner ins Leere laufen ließ, konnte er letztlich festgehalten und aus dem Innenraum gebracht werden.

Von der Geldstrafe will Mainz 05 jetzt 2000 Euro von der Familie des Kinder-Flitzers, wie die Allgemeine Zeitung berichtet. Zudem habe es zuletzt ein Gespräch mit dem Jungen und dessen Familie gegeben. „Der Junge war sehr reflektiert und bereut sein Handeln. Es haben offenbar im Vorfeld bereits mehrere Gespräche im Familien- und Bekanntenkreis hierzu stattgefunden, unter anderem auch mit seinem Heimatverein“, zitiert die Zeitung Mainz 05-Mediendirektor Tobias Sparwasser. Auf ein Stadionverbot sei bei dem Jungen verzichtet worden.

Unabhängig davon hat der 1. FSV Mainz 05 dem Urteil des Sportgerichts bereits zugestimmt, wie der DFB bekanntgibt. Das Urteil ist damit auch rechtskräftig.