Ärger ums Marktfrühstück? Stadt Mainz widerspricht AfD-Kritik

Die AfD-Fraktion spricht von Umsatzeinbußen und Randalierern durch das Mainzer Marktfrühstück. Die Mainzer Stadtverwaltung widerspricht.

Ärger ums Marktfrühstück? Stadt Mainz widerspricht AfD-Kritik

Schadet das Mainzer Marktfrühstück der örtlichen Gastronomie? Diese Sorge äußert die AfD-Stadtratsfraktion in einer aktuellen Anfrage an die Stadtverwaltung und verweist auf angebliche Umsatzeinbußen sowie alkoholisierte und randalierende Personen. In ihrer Antwort zeichnet die Stadt Mainz nun ein gänzlich anderes Bild der Lage.

Wie die Verwaltung mitteilt, liegen ihr keine gesicherten Erkenntnisse über Randalierer vor. Zu möglichen Umsatzrückgängen bei einzelnen Gastronomen könne man ebenfalls keine Aussage treffen. Statt zahlreicher Beschwerden sei der Stadt lediglich ein einziger Gastronom aus der Altstadt bekannt, der die genannten Probleme beklagt habe.

Beschwerdeführer wollte selbst Betreiber werden

Tatsächlich gebe es überwiegend gegenteilige Rückmeldungen, nach denen das Marktfrühstück eine Bereicherung für die stationäre Gastronomie sei, erklärt die Stadt weiter. Als Beispiel nennt die Verwaltung Gewerbetreibende und Gastronomen rund um den Schillerplatz, die aktiv auf die Mainzer Winzer zugegangen seien, um für den neuen Standort zu werben.

Fakt ist jedoch auch: Mehrere Altstadt-Gastronomen sind nach dem Start des neuen Marktfrühstücks am Schillerplatz auf die Merkurist-Redaktion zugekommen (teilweise anonym), um sich über die Zustände vor Ort zu beschweren (wir berichteten).

Der einzige bekannte Beschwerdeführer habe zudem selbst die Absicht gehabt, sich als Betreiber am Marktfrühstück zu beteiligen. Man habe ihm die rechtlichen Voraussetzungen ausführlich erläutert, woraufhin er jedoch keinen Antrag gestellt habe. Das Thema sei außerdem bereits mehrfach beim „Gastro-Stammtisch“ des Oberbürgermeisters besprochen worden.

Klare Regeln sollen Konkurrenz verhindern

Um eine Konkurrenzsituation zur Gastronomie in der Innenstadt zu vermeiden, setze die Stadt auf klare Regelungen. Eine wesentliche Maßnahme sei die Begrenzung der Öffnungszeiten des Marktfrühstücks. Außerdem ist den Mainzer Winzern der Verkauf von Speisen nicht gestattet, wodurch für die Speisegastronomie kein direktes Konkurrenzangebot entstehe.

Die Stadt erklärte zudem, dass für die Veranstalter des Marktfrühstücks dieselben Vorgaben gelten würden wie für die normale Gastronomie. Der Betreiber, der Mainzer Winzer e.V., benötige eine befristete Gaststättenerlaubnis und müsse Auflagen zu Lärmschutz, Hygiene und dem Vorhalten von Toiletten erfüllen.