Ob auf der Straße oder im Saal: Verkleidungen gehören für die meisten Mainzer Narren zur Fastnacht einfach dazu. Trotzdem gibt es bei der Kostümwahl ein paar Dinge zu beachten. Denn nicht jede Verkleidung ist erlaubt.
Bis zu 10.000 Euro Bußgeld
Wer sich beispielsweise als Polizist verkleidet, sollte unbedingt darauf achten, keine echte Dienst-Uniform zu tragen. „Das Tragen von Uniformen, wie zum Beispiel der Polizei-Uniform, kann im schlimmsten Fall eine Straftat darstellen“, erklärte ein Sprecher der Mainzer Polizei bereits im letzten Jahr. Insbesondere dann, wenn damit der Anschein erweckt werde, es handle sich um einen echten Polizeibeamten.
Laut dem Portal „bußgeldkatalog.org“ dürfe eben keine Verwechslung entstehen. Erteile der falsche Polizist anderen Anweisungen, wie sie sonst nur den echten Beamten zustehen, mache er sich wegen „Amtsanmaßung“ strafbar. „Dies könne beispielsweise zutreffen, wenn jemand auf die Idee kommt, Fahrzeuge anzuhalten, um Verkehrskontrollen durchzuführen“, so die Polizei.
Auch das Mitführen von Spielzeugwaffen wie Pistolen oder Schwertern könne zu Irritationen führen. Zwar sei dies grundsätzlich nicht verboten, erklärt die Polizei. Sogenannte Anscheinswaffen, die auf den ersten Blick echt aussehen, dürften laut Paragraph 42a Waffengesetz aber nicht mitgeführt werden. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro.
„Finger weg von Angst-Kostümen“
Ebenfalls darauf verzichten sollte man in der heutigen Zeit, sich als Terrorist oder Dschihadist zu verkleiden – womöglich vielleicht sogar noch mit einer Bomben-Attrappe. Grundsätzlich verboten sei in Deutschland zudem das öffentliche Zurschautragen von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, vor allem Symbole mit Bezug zum Nationalsozialismus.
Als Tipp gab die Polizei allen Fastnachtern schon im letzten Jahr mit auf den Weg, „von Kostümen, die bei anderen Ängste hervorrufen, die Finger zu lassen“. Zudem sollten sich die Narren die Kostümwahl im Vorhinein besser zwei Mal überlegen, als sich später strafbar zu machen.