Es ist soweit: Nach langen Diskussionen setzt das Land Rheinland-Pfalz die von Bund und Ländern beschlossenen Corona-Regeln um. Damit treten ab heute (3. April) einige Lockerungen in Kraft, die das Leben der Mainzer verändern dürften.
Maskenpflicht nur noch in wenigen Bereichen
Die Maskenpflicht gilt nur noch:
in Arztpraxen und Krankenhäusern (nicht für stationäre Krankenhauspatienten)
in Alten- und Pflegeheimen
bei Pflege- und Rettungsdiensten
in Bussen und Bahnen (ÖPNV und Fernverkehr)
in Sammelunterkünften wie beispielsweise Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
Außerdem hat die Stadt Mainz am Freitag mitgeteilt, dass auch noch in allen städtischen Einrichtungen wie Dienstgebäuden, Kitas und Museen Maskenpflicht gilt (wir berichteten). Auch in städtischen Museen, Ausstellungen, Bibliotheken und ähnlichen Einrichtungen gilt die Pflicht weiter.
In allen anderen Bereichen, wie zum Beispiel beim Einkaufen, müssen Kunden keine Maske mehr tragen. Aber: Betriebe könnten ihr Hausrecht durchsetzen, sodass Kunden und Mitarbeiter weiterhin Maske tragen müssten. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) appellierte zudem erst kürzlich: „Jedem steht es nicht nur frei, dennoch überall dort Maske zu tragen, wo Menschen miteinander in Kontakt kommen, sondern in der aktuellen Lage ist es sogar dringend geboten, wo sich Menschen spontan begegnen oder sich nicht kennen.“
Testpflicht fällt an einigen Stellen
Auch die Testpflicht gibt es in einigen Bereichen nicht mehr. Sie gilt nur noch wie folgt:
für Arbeitgeber, Beschäftigte und Besucher in Krankenhäusern.
In Schulen werden Lehrer und Schüler bis eine Woche nach den Osterferien zwei Mal wöchentlich getestet. In Schulen und Kitas gibt es auch weiterhin anlassbezogene Tests.
Justizvollzugs- und Abschiebehaftanstalten können selbst über die Anordnung von Testpflichten entscheiden.
Arbeitsquarantäne ab 2. April
Bereits ab Samstag wird die Arbeitsquarantäne eingeführt. Das heißt: Beschäftigte, die Kontaktpersonen von Infizierten oder selbst infiziert sind, können arbeiten gehen, wenn sie keine Symptome haben. Das müssen sie aber mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren. Dann gelten außerdem strenge Regeln für den Arbeitnehmer. Man muss dauerhaft FFP2-Maske tragen, Kontakte bestmöglich reduzieren und darf nicht mit Bus und Bahn fahren.
Die neue Corona-Verordnung gilt vorerst bis zum 1. Mai.