Super-Wetter: Was muss ich in Mainz jetzt draußen beachten?

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Aufenthalt im Freien

Super-Wetter: Was muss ich in Mainz jetzt draußen beachten?

Noch bis einschließlich Gründonnerstag soll das Wetter in Mainz exzellent bleiben – Sonnenschein und Temperaturen von mehr als 20 Grad locken da viele Mainzer ins Freie. Doch was gilt es im Corona-Frühjahr 2021 zu beachten, wenn ich draußen unterwegs bin?

Wo muss ich im Freien eine Maske tragen?

Täglich gilt in vielen Teilen der Innenstadt eine Maskenpflicht. Diese gilt mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen von 8 bis 18 Uhr. Betroffen sind unter anderem der Bahnhofsvorplatz, der Gutenbergplatz oder der Schillerplatz. Auch am Mainzer Rheinufer muss täglich von 12 bis 22 Uhr Maske getragen werden. Hier gilt die Maskenpflicht sogar täglich, also auch an Sonn- und Feiertagen. Wo genau ihr im Freien mit Maske unterwegs sein müsst, könnt ihr euch hier angucken.

Darf ich draußen Sport machen?

Wer draußen eine Runde laufen gehen will, kann das natürlich machen. Dabei solltet ihr allerdings die Stellen beachten, an denen die Maskenpflicht gilt. Denn auch Jogger müssen dort Maske tragen. Schwieriger wird es da schon in Sachen Gruppensport. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz von 100 in Mainz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zu kontaktfreiem Individualsport treffen. Das bedeutet: Basketball oder Fußball sind tabu. Zusammen Kraftsport machen, ist erlaubt.

Zudem ist auch Sport in Gruppen mit maximal 20 Kindern bis zu einem Alter von 14 Jahren gestattet. Aber: Sollte die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegen, könnten neue Regeln gelten. Am Sonntag (28. März) lag die 7-Tage-Inzidenz in Mainz erstamls seit Janaur wieder über 100 (wir berichteten).

Sind die Spielplätze geöffnet?

Ja, Spielplätze sind unter Einhaltung des Abstandsgebots von 1,5 Metern geöffnet. Für die anwesenden Erwachsenen gilt die Maskenpflicht.

Wie viele Freunde darf ich im Freien treffen?

Derzeit dürfen sich in Rheinland-Pfalz maximal fünf Personen aus zwei unterschiedlichen Hausständen treffen. Kinder bis 14 Jahre fallen allerdings nicht in diese Personenregelung. Auch nicht in einem gemeinsamen Haushalt lebende Paare zählen als ein Hausstand.

Kann ich in den Tierpark gehen?

Ja, zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen sind für den Publikumsverkehr geöffnet. Für die Besucher gilt die Vorausbuchungspflicht.

Darf ich eine Schorle im Freien trinken?

Nein, zumindest nicht auf öffentlichen Plätzen und Straßen. Im eigenen Garten oder auf dem Balkon ist der Verzehr von Alkohol natürlich weiterhin gestattet. In der Öffentlichkeit jedoch nicht. Die Partei Volt kritisiert dieses Verbot, wie wir bereits vor einem Monat berichtet haben.

Kann ich ins Café oder ins Restaurant gehen?

Ja! Seit dem 22. März dürfen Gastronomen in Rheinland-Pfalz wieder ihre Außenbereiche öffnen. Bewirtet werden dürfen Gäste aber nur an Tischen mit festem Sitzplatz und natürlich auch nur unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen. Zudem muss das Restaurant oder Café ein Hygienekonzept ausgearbeitet haben. Außerdem müssen die Kontakte der Gäste erfasst werden und vor dem Besuch muss ein negativer Corona-Test vorgelegt werden.