Steigende Inzidenz: Das ändert sich jetzt in Mainz

Einzelhandel schließt, Maskenpflicht wird ausgeweitet

Steigende Inzidenz: Das ändert sich jetzt in Mainz

In Mainz wird der Einzelhandel ab dem morgigen Dienstag wieder geschlossen. Das teilte Oberbürgermeister Michael Ebling bei einer Pressekonferenz mit. Ab Dienstag ist dann nur noch Terminshopping möglich. Während eines Termins darf pro angefangene 40 Quadratmeter Verkaufsfläche je ein Kunde im Laden sein.

Von der Schließung ausgenommen sind:

  • Einzelhandelsbetriebe für Lebensmittel, Direktvermarkter von Lebensmitteln, Getränkemärkte, Drogerien, Babyfachmärkte

  • Verkaufsstände auf Wochenmärkten, deren Warenangebot den zulässigen Einzelhandelsbetrieben entspricht

  • Apotheken, Sanitätshäuser, Reformhäuser

  • Tankstellen

  • Banken und Sparkassen, Poststellen

  • Reinigungen, Waschsalons

  • Zeitungs- und Zeitschriftenverkauf, Buchhandlungen

  • Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte

  • Großhandel

  • Blumenfachgeschäfte

  • Gärtnereien, Gartenbaubetriebe, Gartenbaumärkte

Grund für diese Entscheidung ist die steigende Sieben-Tage-Inzidenz in den vergangenen Tagen. Demnach war die Stadt an zwei von drei Tagen über dem kritischen Wert von 50. Dieser Trend wird sich laut Dr. Dietmar Hoffmann, Leiter des Gesundheitsamts, auch fortsetzen. Die britische Mutante habe mittlerweile einen Anteil von wahrscheinlich 70 bis 80 Prozent.

OB Ebling stellte aber klar: „Der Handel ist nicht schuld, dass die Zahlen wieder steigen.“ Die Zahlen stiegen in allen gesellschaftlichen Bereichen. Bei einem diffusen Bild gelte es aber, Kontakte generell zu unterbinden. „Der letzte Öffnungsschritt ist immer der erste Schritt zurück bei steigenden Zahlen.“ Deshalb treffe es den Einzelhandel. OB Ebling sagte weiter: „Das ist ein bitterer, aber notwendiger Schritt.“ Der Hauptübertragungsort ist laut Hoffmann immer noch der private Haushalt. Kleinere Herde gebe es in Altersheimen, Kindergärten, Schulen und an Arbeitsplätzen.

Maskenpflicht am Rheinufer

Strengere Maßnahmen gibt es auch in anderen Bereichen. So ist Sport nur noch in Form von Einzelsportarten möglich, mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Der Proben- und Auftrittsbetrieb im Breiten- und Laienkulturbereich ist untersagt.

Zudem wird die Maskenpflicht erweitert: Sie gilt in der Innenstadt von 8 (statt 10 Uhr) bis 18 Uhr (nicht an Sonn- und Feiertagen). Zudem gilt die Maskenpflicht jetzt auch am Rheinufer - von der Auffahrt zur Eisenbahnbrücke (Südbrücke) am Victor-Hugo-Ufer bis hin zur Drehbrücke am Zollhafen am Ende der Taunusstraße. Am Rheinufer ist die Maske in der Zeit von 12 bis 22 Uhr verpflichtend - an allen Tagen.

Ebling begründet die Maßnahmen mit dem rechtlichen Rahmen, der beim Bund-Länder-Gipfel vereinbart wurde. „Es ist besser, gleich zu reagieren als zu lange zu warten.“ Aktuell hat Mainz eine Inzidenz von 53, ganz Rheinland-Pfalz liegt bei 56.