Neuer Monat, neue Corona-Regeln: Seit Mittwoch gelten in Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen. Doch wo brauche ich jetzt noch einen Schnelltest und wo geht es ohne? Wir geben euch eine Übersicht.
Gastronomie
In der Außengastronomie gibt es keine Schnelltest-Pflicht mehr. Dafür müssen Betreiber und Gäste darauf achten, Abstände einzuhalten. Zudem gilt die Maskenpflicht (FFP2 oder medizinische Maske), sofern man nicht an seiem Platz sitzt. Auch die Innengastronomie darf nun öffnen, hier gilt aber weiterhin die Schnelltest-Pflicht. Welche Regeln derzeit sonst noch in der Mainzer Gastronomie gelten, erfahrt ihr hier.
Handel
Im Handel gilt inzwischen weder Testpflicht noch die Terminshopping-Regelung. Dafür müssen Abstände eingehalten und Masken getragen werden.
Körpernahe Dienstleistungen
Fußpflege, Optiker, Hörakustiker und Logopäden dürfen öffnen, ein Schnelltest vorab ist nicht erforderlich. Zumindest dann, wenn während der Behandlung oder Dienstleistung eine medizinische Maske getragen werden kann. Geht das nicht, muss ein maximal 24 Stunden alter Negativ-Test vorgelegt werden. Gleiches gilt für Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, Tattoostudios und Piercingstudios.
Hotels und Pensionen
In Mainzer Hotels und Pensionen gilt die Testpflicht: Wer mehrere Tage bleiben will, muss alle 48 Stunden einen negativen Test vorlegen.
Freibäder
Badeseen und Freibäder dürfen öffnen und immerhin zu 50 Prozent ausgelastet werden. Eine Testpflicht gibt es hier nicht. Saunen dürfen ebenfalls bis zu 50 Prozent belegt werden, wer hier schwitzen will, braucht aber einen negativen Schnelltest.
Kultur
Museen und Ausstellungen und Gedenkstätten dürfen auf Antrag öffnen, hier gilt keine Testpflicht. In Kinos und Theatern hingegen gibt es noch eine Testpflicht. Bei Kulturveranstaltungen im Freien muss aber kein negativer Schnelltest vorgelegt werden.
Eine allgemeine Übersicht der Corona-Regeln in Mainz findet ihr hier: