Neue Regel: Weihnachtsmarkt-Bändchen gelten auch im Mainzer Handel

Wo es die Bändchen überall gibt

Neue Regel: Weihnachtsmarkt-Bändchen gelten auch im Mainzer Handel

Wer im Mainzer Einzelhandel seinen 2G-Status nachweisen möchte, kann dafür ab sofort auch die farbigen Weihnachtsmarktbändchen verwenden. Das meldet die Stadt Mainz am Montagnachmittag.

Vor dem Erhalt der Bändchen rund um den Weihnachtsmarkt und an den Winterzeit-Märkten müssen Besucher ihren Impf- oder Genesenennachweis samt Personalausweis vorzeigen. Damit dürfen sie nun also nicht nur an den Buden des Mainzer Weihnachtsmarktes einkaufen, sondern auch im Mainzer Einzelhandel.

Die Regelung gilt bis einschließlich 23. Dezember. Dennoch sollten Kunden von Geschäften in Mainz ihren Impf- oder Genesenennachweis zur Hand haben. Sowohl Händler als auch das Ordnungsamt können weiterhin bei Kontrollen die Vorlage der Nachweise verlangen.

Aktuell gibt es fünf Stellen in der Innenstadt, an denen die Bändchen ausgegeben werden:

Franziskanerstraße / Seppel-Glückert-Passage

Alte Universität

Rebstockplatz

Liebfrauenplatz / Römischer Kaiser

Schillerplatz

Wie die Stadt Mainz weiter erklärt, könnte nach einer Prüfung noch eine weitere Stelle hinzukommen. Diese würde dann in der südlichen Altstadt im Abschnitt um den Hopfengarten entstehen. Die Bändchen sind nur an den Ausgabestellen sowie auf dem Weihnachtsmarkt und den Winterzeit-Märkten zu bekommen. In den Einzelhandelsgeschäften werden keine Bändchen ausgegeben. Der regelmäßige Farbwechsel der Bändchen wird beibehalten und über den Verein Mainz Citymanagement an die Einzelhändler kommuniziert. Daran orientiert sich auch die Gültigkeit der Bändchen.