Harte Strafen für zu frühes Böllern

Feuerwerk darf in Mainz nur am 31. Dezember und am 1. Januar abgebrannt werden – doch oft hört man auch schon in den Tagen davor die Böller knallen. Wer dabei erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen.

Harte Strafen für zu frühes Böllern

Feuerwerk der Kategorie F2 darf in Deutschland üblicherweise nur am 29., 30. und 31. Dezember verkauft werden. Wenn, wie in diesem Jahr, einer dieser Tage ein Sonntag ist, kommt der 28. Dezember dazu. Abbrennen darf man Böller und Co. hingegen nur an Silvester und Neujahr selbst.

Merkurist-Leserin Ro Se ist allerdings überzeugt, dass Raketen und Böller gezündet werden, sobald sie gekauft werden können:

Was viele nicht wissen: Für vorzeitiges Böllern oder Raketenzünden drohen in Rheinland-Pfalz – und damit auch in Mainz – empfindliche Strafen. Aufgeführt werden sie im Bußgeldkatalog.

So teuer sind Regelverstöße bei Feuerwerk

Wer F2-Feuerwerkskörper oder -Böller außerhalb der erlaubten Tage auslöst und dafür keine Sondergenehmigung hat, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Noch teurer wird es beim Zünden oder Herstellen eines nicht-zertifizierten Knallers. Hier winken bis zu 50.000 Euro Geldstrafe, es kann sogar zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kommen.

Wird ein Mensch mit Feuerwerk gefährdet oder „eine fremde Sache von einem bedeutenden Wert“ beschädigt, so muss der Gefährder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe rechnen.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz (LKA) weist zudem darauf hin, dass Böllern auch am 31. Dezember und dem 1. Januar nicht überall erlaubt ist. Auch die Stadt Mainz teilt mit, dass Böllern in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Wer dagegen verstößt, muss mit bis zu 50.000 Euro Strafzahlung rechnen.