An den Bahnhöfen in Mainz und Bad Kreuznach gilt während der kommenden Fastnachtstage ein weitreichendes Waffenverbot. Das teilt die Bundespolizei mit.
Die Bundespolizeidirektion Koblenz hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt am Donnerstag, 12. Februar 2026, um 6 Uhr in Kraft und gilt bis zum 18. Februar 2026, 6 Uhr. Das Verbot betrifft das Mitführen von jeglichen Waffen, Messern und anderen gefährlichen Gegenständen. Es gilt für die Bahnhöfe Mainz Hauptbahnhof, Mainz Römisches Theater und Mainz Nord sowie für den Bahnhof in Bad Kreuznach.
Besucher, die mit dem Zug zum Rosenmontagszug anreisen, bittet die Polizei außerdem, den Bahnhof zu Stoßzeiten zügig zu verlassen. So sollen Menschenansammlungen und Staus in den Bahnhöfen verhindert werden.