Für mehr Außengastronomie: Stadt Mainz erleichtert Genehmigungen

Die Stadt Mainz hat die Regeln für Außengastronomie vereinfacht. Künftig müssen viele Gastronomen keine Baugenehmigung mehr beantragen.

Für mehr Außengastronomie: Stadt Mainz erleichtert Genehmigungen

Gute Nachrichten für Mainzer Gastronomen: Die Stadt Mainz erleichtert ihnen ab sofort das Beantragen von Außenflächen. Wie Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos), Baudezernentin Marianne Grosse (SPD) und Wirtschaftsdezernentin Manuela Matz (CDU) bei einem Pressegespräch am Montag bekanntgaben, müssen Gastronomen für Flächen bis 50 Quadratmeter künftig keine Baugenehmigung mehr einholen. Zuvor lag die Schwelle noch bei 20 Quadratmetern.

Neue Regelungen für Außenflächen

Während der Corona-Pandemie hatte die Stadt bereits Erleichterungen eingeführt. Außengastronomieflächen bis 50 Quadratmeter seien meist als unkritisch zu werten und führten auch beim Lärmschutz zu keinen nennenswerten Konflikten, so Oberbürgermeister Nino Haase. Für solche Flächen muss künftig nur noch eine Sondernutzungserlaubnis beantragt werden. Diese werde in der Regel in wenigen Wochen ausgestellt, sollten keine anderen rechtlichen Gründe gegen die Fläche sprechen, so Wirtschaftsdezernentin Matz.

Längere Genehmigungen für große Flächen

Auch für größere Flächen gibt es Erleichterungen: Auch Baugenehmigungen für Flächen über 50 Quadratmeter oder für bauliche Anlagen sollen künftig für drei statt nur für ein Jahr gelten. „Die Erfahrung hat gezeigt, dass in den allermeisten Fällen die erloschenen Baugenehmigungen problemfrei erneut erteilt werden konnten, sodass künftig eine großzügigere Befristung erfolgen wird“, erklärt Baudezernentin Marianne Grosse.

Dezernentin Matz sagt: „Die neuen Regelungen für Außengastronomieflächen sind eine echte Vereinfachung und eine Verbesserung für die Gastronomie. Unsere gastronomischen Betriebe und ihre Außenflächen sind unfassbar wichtig für die Attraktivität und die Belebung unserer Innenstadt.“

Die Erleichterungen gelten nur für Flächen auf öffentlichem Grund. Für Außengastronomieflächen auf privaten Grundstücken bleiben die bisherigen Regelungen bestehen. Auch hat die Regelung keinen Einfluss auf die baurechtliche oder sonstige Zulässigkeit von Außengastronomieflächen. Es handele sich nur um eine verfahrensrechtliche Erleichterung. Das Wegfallen der Baugenehmigung gelte auch nur für Flächen ohne bauliche Aufbauten (zum Beispiel Podeste).

Haase wies zudem auf die zunehmende Bedeutung von Außengastronomie hin. „In immer heißeren Sommern wird Außengastronomie immer wichtiger.“