Die Legalisierung von Cannabis hat vergangene Woche auch die letzte Hürde im Bundesrat genommen. Noch wenige Tage also, dann ist Kiffen in Deutschland legal – zumindest unter bestimmten Auflagen. Erwachsene dürfen ab dem 1. April bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben, zu Hause ist der Besitz von bis zu 50 Gramm erlaubt. Angebaut werden dürfen dort bis zu drei Pflanzen gleichzeitig.
Konsumiert werden darf allerdings nicht überall. So ist der öffentliche Konsum von Cannabis beispielsweise in Schulen, Kitas und in deren Sichtweite verboten, außerdem in öffentlich zugänglichen Sportstätten und in deren Sichtweite. Gleiches gilt für Kinderspielplätze. In Fußgängerzonen darf zwischen 7 und 20 Uhr nicht konsumiert werden.
Viele Verbotszonen in der Mainzer Neustadt
Wo genau konsumiert werden darf, soll die „Bubatzkarte“ zeigen, die von einem Softwareentwickler aus Koblenz bereits 2023 programmiert wurde. „Die Karte wurde zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt, da es zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte und es daher schwer einzuschätzen war, was genau ein Abstand von (damals) 250 Metern in der Praxis bedeuten würde.“ Mittlerweile beträgt der Verbotsradius 100 Meter.
Schaut man auf die Karte von Mainz, zeigt sich direkt, dass es großflächige Verbotszonen gibt. Gerade in der Neustadt, die viele Spielplätze, Schulen und Kitas hat, gibt es viele rote Bereiche. Gleiches gilt etwa auch für Hartenberg-Münchfeld und Gonsenheim.
An anderen Orten wie dem Bleichenviertel oder an Teilen des Rheinufers in der Altstadt gibt es laut Karte hingegen wenig Einschränkungen. Allerdings wurden hier offenbar einige Spielplätze noch nicht aufgenommen. Die Karte kann also fehlerhaft sein. Auch auf dem Bahnhofplatz ist Kiffen für Erwachsene laut Karte erlaubt. Weitere Infos findet ihr hier.