Merkurist-Leser Klaus Erbes wohnt ihn einem Mehrfamilienhaus in Mainz. Etwa 50 Mietparteien sind hier untergebracht, im Hof stehen sechs Restmülltonnen. Bis vor Kurzem gab es auch sechs Biomülltonnen, doch die hat der Mainzer Entsorgungsbetrieb eingezogen.
Der Grund: In den Tonnen war mehrfach „unrechtmäßiger“ Müll entsorgt worden. Wenn die Müllwerker beim Leeren der Bioabfälle Fehlwürfe feststellen, leeren sie diese nicht, sondern versehen sie stattdessen mit einem Aufkleber, der auf die Verunreinigungen hinweist.
Kompost für die Landwirtschaft
Anschließend bekommt der Hauseigentümer oder die Hausverwaltung Post vom Entsorgungsbetrieb. Darin wird zum einen erklärt, welcher Müll in der Biotonne falsch entsorgt wurde und zum anderen angekündigt, dass „Biotonnen, die zu oft falsch befüllt sind, durch den Entsorgungsbetrieb eingezogen“ werden, wie es im Schreiben heißt. Dieser Vorgang werde bei Bedarf wiederholt.
So soll verhindert werden, dass „Störstoffe“ in der Kompostieranlage landen. Denn der Müll landet zunächst in der Biomasseanlage Essenheim und dann als Kompost beispielsweise in der Landwirtschaft. „Gerade vor diesem Hintergrund ist natürlich eine Verunreinigung durch Mikroplastik vor allem im Sinne des Umweltschutzes unbedingt zu vermeiden“, so der Entsorgungsbetrieb gegenüber Merkurist. Wenn der falsche Müll aus der Tonne entfernt wurde, könne der Aufkleber auch entfernt werden.
Weiter heißt es in dem Schreiben: „Dies kann dazu führen, dass Sie eine größere Restabfalltonne benötigen und höhere Gebühren fällig werden.“ Besonders hervorgehoben ist zudem, dass die Mieter informiert werden sollen. Stellen die Entsorger innerhalb eines halben Jahres mehrere dieser Verstöße fest und haben bereits zwei Anschreiben verschickt, wird die Bioabfalltonne dann tatsächlich eingezogen. Dann muss eine neue Tonne beantragt werden.
Geltende Abfallsatzung als Grundlage
Grundlage für dieses Vorgehen ist die geltende Abfallsatzung, erklärt der Entsorgungsbetrieb. Und die gelte auch für Mehrfamilienhäuser. Hier kommuniziert der Entsorgungsbetrieb ausschließlich mit den Eigentümern oder deren Hausverwaltung als Kunde – und nicht mit den Mietern. Nur diese könnten zum Beispiel per Hausordnung Regelungen treffen und diese umsetzen. „Die hausinterne Regelung solcher Problemlagen obliegt dem/der Eigentümer:in/Vermieter:in/Hausverwaltung“, heißt es daher auch auf die Frage, warum alle Mieter mit dieser „Strafe“ leben müssen, auch wenn nur ein Mieter die Tonne falsch befüllt.
Und wie können diese Fehleinwürfe künftig vermieden werden? In diesem Fall verweist der Entsorgungsbetrieb auf seine Webseite, auf der in mehreren Sprachen sowie in einfacher Sprache „Abfallvermeidungstipps“ erklärt werden. Drohe eine Überfüllung der noch verbliebenen Restmülltonnen, könne ein „größeres Restabfallvolumen“ beantragt werden.