Falsche Ferienhäuser: So können sich Mainzer vor Abzocke schützen

Das Landeskriminalamt warnt vor Betrug mit Ferienhäusern. Kriminelle locken mit günstigen Angeboten für Unterkünfte, die es gar nicht gibt.

Falsche Ferienhäuser: So können sich Mainzer vor Abzocke schützen

Zurzeit planen viele Mainzer ihren Oster- oder Sommerurlaub und suchen online nach passenden Ferienunterkünften. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnen in diesem Zusammenhang vor Betrügern im Internet.

Die Masche sei demnach immer wieder dieselbe: Kriminelle locken mit scheinbar unschlagbar günstigen Angeboten für Ferienhäuser, die in Wirklichkeit gar nicht existieren. Wer bucht und vorab bezahlt, steht bei der Anreise oft vor verschlossenen Türen. Ein Ansprechpartner ist nicht zu erreichen und das Geld ist in den meisten Fällen verloren.

Auf diese Warnsignale sollte man achten

Misstrauisch sollte man laut LKA werden, wenn Angebote preislich deutlich unter dem üblichen Niveau der Region liegen. Auch unvollständige oder gefälschte Impressumsangaben, etwa ohne Steuernummer oder konkretem Firmensitz, sind ein Warnsignal.

Oft läuft die Kommunikation ausschließlich über E-Mail oder Messenger-Dienste, während Anrufe unbeantwortet bleiben. Ein weiteres typisches Anzeichen für Betrug ist die Forderung nach Vorkasse per Überweisung oder über Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram. Solche Zahlungen sind im Betrugsfall kaum zurückzuholen.

Was im Schadensfall zu tun ist

Zum Schutz vor Betrug raten die Behörden, auf vollständige Kontaktdaten, ein seriöses Impressum und eine sichere Internetverbindung (erkennbar am „https“ in der Adresszeile) zu achten. Reisende sollten möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen, da hier bessere Chancen auf eine Rückbuchung bestehen. Zudem kann es helfen, die Bilder des Angebots mit einer Rückwärtssuche im Internet zu prüfen, da Betrüger häufig Fotos aus fremden Inseraten stehlen.

Wer den Verdacht hat, auf ein betrügerisches Angebot gestoßen zu sein, sollte sofort den Betreiber des Buchungsportals informieren. Außerdem sollte man Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache der Polizei erstatten. Wichtig ist, alle Unterlagen wie Chatverläufe, E-Mails, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise zu sichern.

Weitere Informationen zum Thema gibt es hier.