Wer beispielsweise das zulässige Tempolimit überschreitet und geblitzt wird, der erhält einen Bußgeldbescheid und muss zahlen. Kriminelle haben nun eine neue Masche entwickelt und wollen mit gefälschten Bußgeldbescheiden ihre Opfer abzocken.
Darauf ist zu achten
Wie das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) mitteilt, kursieren derzeit E-Mails die suggerieren, dass das KBA selbst Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße versendet. Hierbei handele es sich jedoch um eine Betrugsmasche. „Das KBA versendet keine Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße, es ist für die Ahndung von Verkehrsverstößen nicht zuständig“, lässt das Amt in einer Pressemitteilung verlautbaren.
Jedem Bußgeldverfahren ginge zudem eine Anhörung durch die zuständigen Behörden (Straßenverkehrsämter usw.) voraus, das Beteiligten in einem Verfahren Gelegenheit gibt, sich zu dem betreffenden Vorfall zu äußern.
Das KBA weist deshalb darauf hin, dass diese E-Mails, die sich aktuell im Umlauf befinden, weder vom KBA selbst noch einer anderen amtlichen Stelle stammen. Empfänger solcher Mails sollten daher in keinem Fall der Aufforderung zu zahlen nachkommen.
„Öffnen Sie den enthaltenen Link nicht. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass er eine Schadsoftware beinhaltet“. Die E-Mails mit der Absendeadresse mit der Länderkennung „@RU“ und ohne Aktenzeichen sehen wie folgt aus: