Ein 27-jähriger Mann hatte am frühen Montagmorgen in seinem Wohnzimmer in Laubenheim eine Fledermaus entdeckt. Um sie loszuwerden, rief er einen Schädlingsbekämpfer. Doch der präsentierte ihm letztendlich eine merkwürdige Rechnung.
Wie die Polizei mitteilt, hatte der Bewohner nach dem Fund der Fledermaus in seiner Wohnung nach einem Schädlingsbekämpfungsunternehmen im Internet gesucht und bei einer entsprechenden Firma angerufen. Nur wenige Minuten später erschien ein Mitarbeiter der angeblichen Firma, verteilte erst großzügig ein Spray im Raum und legte dann kleine Pulverkugeln aus. Er sagte dem Mann, er solle die Kugeln im Zimmer liegen lassen, diese würden die Fledermaus verjagen. Nach getaner Arbeit händigte er dem 27-Jährigen eine Rechnung aus – über 900 Euro.
Der 27-Jährige recherchierte noch einmal im Internet und fand heraus, dass er offenbar Opfer eines Betrugs geworden ist. Er meldete den Vorfall bei der Mainzer Polizei, die nun die Ermittlungen übernimmt.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Fledermäuse weder gefangen noch verletzt oder getötet werden dürfen. Sie sind keine Schädlinge, sondern gehören überall in Europa zu den geschützten Tierarten und sind gemäß Bundesnaturschutzgesetz als „vom Aussterben bedrohte“ Tiere besonders geschützt. Wer ihnen Schaden zufügt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen.
Verirrt sich eine Fledermaus ins Haus, lässt man sie am besten einfach in Ruhe. Lässt man das Fenster weit geöffnet, findet die Fledermaus in der Regel den Weg spätestens in der Nacht wieder nach draußen. Bei Fragen kann man sich beim Fledermaustelefon des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) melden: 030-284984-5000.