Eigentlich wollte das Schöffengericht in Mainz sein Urteil gegen einen 42-jährigen Einbrecher sprechen. Doch dann soll der Verteidiger aus Ärger über eine kurze Verzögerung den Saal verlassen haben. Das berichtet die Allgemeine Zeitung.
Der Anwalt habe seinem Mandanten mitgeteilt, er müsse wegen fehlenden Wassers und anstehenden Handwerkerterminen gehen – und sei daraufhin wütend und mit knallender Tür aus dem Gericht verschwunden. Das Gericht zeigte sich darüber entsetzt und kündigte an, die Anwaltskammer zu informieren. Die Anwesenheit des Verteidigers bei der Urteilsverkündung sei verpflichtend.
„So was Unverschämtes habe ich in meinem ganzen Berufsleben noch nicht erlebt“, sagte der Vorsitzende Richter laut Allgemeiner Zeitung. „Wir sind keine Bananenrepublik. Er kann Ihnen nicht einfach sagen, wie etwa die Strafe ausfällt und Sie dann allein lassen. Er ist Ihr Anwalt, der Ihre Rechte zu vertreten hat, statt so einen Mist zu machen. Das ist absolut unprofessionell.“ Das Urteil wird nun erst am 23. Juli verkündet. Sollte der Anwalt erneut fehlen, könnte das Verfahren platzen und erst 2026 wieder aufgenommen werden.
Einbruch in Mombach und Rheinstraße
Im Prozess ging es um Einbrüche in ein Wohnhaus in Mombach sowie in Büroräume in der Rheinstraße im März und Juni 2023. Der Angeklagte hatte laut Bericht gestanden, Schmuck, Laptops, Kameras, Bargeld und weitere Wertgegenstände im Gesamtwert von rund 24.500 Euro gestohlen zu haben, um diese gegen Drogen oder Geld einzutauschen. Er habe große Reue gezeigt und sich bei den Geschädigten entschuldigt.
Die Ermittler kamen dem 42-Jährigen unter anderem durch einen gestohlenen MacBook auf die Spur, der in einem Wiesbadener Computershop geortet wurde. Zudem wurde seine DNA an einem Einmalhandschuh mit Blutanhaftungen am zweiten Tatort gefunden. Der Staatsanwalt forderte drei Jahre Haft, der Verteidiger hatte eine Strafe unter zwei Jahren gefordert.
Jetzt muss der Angeklagte auf das Urteil warten – und mit ihm das Gericht.