Vier- und fünfjährige Mädchen, die sich vor Jungs haben ausziehen müssen und die zu sexualisierten Handlungen gedrängt worden seien: Diese Szenarien sollen sich monatelang in einer Mainzer Kita abgespielt haben, so berichten es mehrere Eltern. Unter Verdacht stehen drei gleichaltrige Jungen, einer davon soll der Initiator gewesen sein.
Im Juli 2025 dann soll sich eines der Mädchen lautstark den Anweisungen der Jungen verweigert haben, so die Eltern im Gespräch mit Merkurist. Die Mutter des Mädchens habe anschließend eine Nachricht in eine private Elterngruppe geschickt. Daraufhin hätten andere Eltern auch ihre Kinder nach Vorfällen gefragt. Es habe zwar schon im Vorfeld einige Auffälligkeiten gegeben, die von Eltern bemerkt worden waren. „Aber da erst kam der Stein ins Rollen“, erklärt die Mutter eines betroffenen Mädchens weiter: die sexualisierte Sprache des kleinen Jungen, seine Gewaltandrohungen, die Schläge mit Rohren auf Köpfe von Kindern, die er ausgeteilt haben soll.
Mädchen hätten sich ausziehen müssen
Auch ihre Tochter habe daraufhin angefangen zu erzählen, wie sie sich vor den Jungen habe ausziehen müssen, dass sie niemandem etwas habe erzählen dürfen, dass ihr Ärger angedroht und der Weg versperrt worden sei. Teilweise hätten die Mädchen auch vor den Jungen urinieren müssen. „Anschließend wurde ihnen von den Erziehern gesagt, dass sie es selbst säubern müssen“, so die Mutter. Mindestens sechs Mädchen seien betroffen.
All diese Vorfälle sollen sich nach Aussagen der Eltern im Außengelände der Kita ereignet haben. Dort stehe ein hohes Baumhaus, das nur einen Ausgang habe. „Der obere Bereich ist nicht einsehbar“, erklärt ein Vater gegenüber Merkurist. An dem Tag im Juli, so berichtet er weiter, seien auch einige Eltern darum gebeten worden, ihre Kinder wegen Personalmangels früher abzuholen. Bis heute sei unklar, wie viele Erzieher zu der Zeit Aufsicht hatten. Der im Zentrum der Vorwürfe stehende Junge, dem schon seit längerer Zeit eine „insoweit erfahrene Fachkraft“ (Insofa) zugewiesen worden war, habe vorübergehend zuhause bleiben müssen, ebenso seine Begleiter. Kurz darauf sei die Kita einige Tage vor den Ferien vorübergehend geschlossen worden.
War die Betreuung im Außengelände ausreichend?
Die Kita-Leitung habe zugesagt, die Vorfälle weiterzugeben. Dennoch seien die Fälle nach Darstellung der Eltern zunächst nicht oder nur unvollständig weitergemeldet worden. „Es wurde einfach alles abgewimmelt“, so der Vater weiter.
Heute würden sie es bereuen, sich nicht selbst frühzeitig beim Jugendamt gemeldet zu haben, sagen die Eltern im Nachhinein. Bei einem anschließenden Gespräch mit vier betroffenen Familien, der Leitung, zwei Erziehern sowie den beiden Vorsitzenden des Vorstands sei dann nach Angaben der Eltern zur Sprache gekommen, dass frühere Vorfälle nach ihrem Kenntnisstand nicht gemeldet worden seien.
„Es hat an klarer Orientierung gefehlt, welche Aufgaben und Handlungsmöglichkeiten Gremien wie der Elternausschuss in einer Krisensituation haben“, so der Vater. „Wir wollten einfach eine lückenlose Aufarbeitung der Vorfälle. Doch die Kita-Leitung war überfordert, der Vorstand ebenfalls.“
„Wir wollten eine lückenlose Aufarbeitung der Vorfälle“
Die betroffenen Eltern hätten die vorhandenen Informationen daraufhin an das Landesjugendamt geschickt. Vom städtischen Jugendamt sei ihnen dann zurückgemeldet worden, dass das oberste Ziel sei, die Kita schnell wieder für alle Kinder zu öffnen und die Jungen wieder so schnell wie möglich in den Kindergarten zu integrieren.
„Ich dachte, das ist nicht deren Ernst“, erinnert sich die Mutter einer der betroffenen Mädchen. „Ich wollte wissen, warum hier nichts passiert ist, nach all den Sachen, die wir gemeldet hatten. Wo waren die Erzieher, wie konnte das geschehen? Natürlich müssen sie sich um diese Jungen kümmern. Aber das heißt nicht, dass für uns gar nichts zu tun ist und auch nicht, dass die Sachen nicht aufgearbeitet werden müssen.“ Stattdessen seien die Jungen bereits vor den Ferien wieder in den Kindergarten gegangen. Darüber informiert worden seien die Eltern nach eigenen Angaben jedoch nicht.
„Als ich in der Kita anrief, sagte mir ein Erzieher: Es dürfen alle kommen und es gibt keine individuellen Schutzkonzepte“, berichtet die Mutter. Daraufhin hätten sie und andere Eltern beschlossen, ihre Töchter erst einmal nicht in den Kindergarten zu geben. „Eine Rückkehr für die Mädchen in den Kindergarten war bei dem offenen Konzept nicht tragbar.“ Kurze Zeit später hätten sie einen Brief von der Kita-Leitung bekommen: Man gehe auf die Forderungen der Eltern nicht ein. Sie hätten die Entscheidung zu akzeptieren oder sie könnten sich eine neue Kita suchen. Auch das Landesjugendamt, das für die Betriebserlaubnis zuständig ist, habe sich dafür eingesetzt, dass die Kita so schnell wie möglich wieder für alle Kinder öffne, so erzählen es die Eltern.
Jugendamtmitarbeiter waren einmal vor Ort
Das rheinland-pfälzische Landesjugendamt (LSJV) bestätigt auf Merkurist-Anfrage, dass es Anfang Juli darüber informiert worden sei, dass es „zu Übergriffen unter Kindern gekommen“ sei. Solche Meldungen seien in diesen Fällen gesetzlich verpflichtend. „Wenn das LSJV als zuständige Betriebserlaubnisbehörde eine Meldung erreicht, dass in einer Kindertagesstätte die Möglichkeit besteht, dass das Kindeswohl gefährdet sein könnte, wird es tätig“, heißt es aus der Pressestelle weiter.
Dabei würde das Amt gemeinsam mit dem örtlichen Jugendamt und dem Träger die nächsten Schritte abstimmen. Ziel sei dabei der „Schutz aller in der Einrichtung betreuten Kinder“ und dass die „Kinder in der Kita gut betreut“ würden. Demnach habe man den Träger „umfassend beraten und begleitet“. Einmal seien Mitarbeiter von beiden Jugendämtern vor Ort gewesen.
Letztendlich, so das Landesjugendamt, liege es aber in der Verantwortung des Trägers, über die entsprechenden Maßnahmen zu entscheiden. Nur, wenn darüber hinaus „Handlungsbedarf von Seiten der Betriebserlaubnisbehörde“ bestehe, würde man entsprechend beraten und gegebenenfalls weitere Maßnahmen fordern. Dabei spiele das jeweilige Schutzkonzept der Kita eine Rolle. Dieses sollte „ständig anhand der wechselnden Anforderungen und Rahmenbedingungen weiterentwickelt werden“, so die LSJV-Sprecherin.
Wie die Eltern gegenüber Merkurist sagen, sei zwar ein Schutzkonzept vorhanden gewesen, jedoch sei dies aus ihrer Sicht „lückenhaft und ohne konkrete Handlungsanweisungen“. Auch nachdem die Vorfälle bekannt geworden seien, seien hier keine inhaltlichen Anpassungen vorgenommen worden.
Welche Maßnahmen ergriff die Kita nach den Vorfällen?
Laut den Eltern bestand die einzige Maßnahme der Kita in Liedern, Büchern und Gesprächen mit den Kindern über Körpergrenzen. Auch eine ausreichende Dokumentation der Vorfälle und Gespräche fehle. Lediglich ein internes Protokoll sei erstellt worden. So habe der Kita-Träger ihnen zurückgemeldet, dass beispielsweise Gesprächsprotokolle interne Dokumentationen seien und die Familien keinen Anspruch darauf hätten, die „eigene Sichtweise“ darin zu ergänzen.
Weder die Kita-Leitung noch der aktuelle Elternvorstand möchten sich auf eine Anfrage von Merkurist dazu äußern. Der Vorstand verweist darauf, dass man sich „grundsätzlich nicht zu internen Angelegenheiten unserer Einrichtung oder zu einzelnen, von Dritten geschilderten Sachverhalten“ äußern möchte. Dabei verweisen sie auf das Kindeswohl, den Datenschutz und den Schutz der Persönlichkeitsrechte. Von der Kita-Leitung kam gar keine Rückmeldung, weder zu den Vorfällen noch zu der Situation der Erzieher in der Zeit. Das Landesjugendamt teilt gegenüber Merkurist mit, dass das Kita-Team an einem „außerordentlichen Konzeptionstag“ teilgenommen habe, um es „in der aktuellen Situation bei der pädagogischen Arbeit und der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht zu unterstützen“.
Bestätigen kann aber auch die Mainzer Staatsanwaltschaft gegenüber Merkurist, dass im Juli 2025 eine Anzeige von Eltern wegen sexueller Handlungen zwischen Kindern in einer Mainzer Kita bei der Kriminalpolizei eingegangen sei. Zudem sei dem Kita-Personal darin eine Verletzung der Aufsichtspflicht vorgeworfen worden. Die Staatsanwaltschaft habe die Anzeige gegen die Kinder jedoch wegen Strafunmündigkeit eingestellt. „Die rechtliche Prüfung, ob ein strafrechtlicher Vorwurf bei dem Personal der Kindertagesstätte zu sehen ist, ist noch nicht abgeschlossen“, so die Leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller. Wie lange diese Prüfung dauern werden, sei noch nicht abzusehen.
Eltern nehmen Töchter aus Kita
Die betroffenen Eltern hätten beschlossen, den Betreuungsvertrag mit der Kita zu kündigen, berichten sie weiter. Mehrere Familien hätten mit der Sozialdezernentin von Mainz gesprochen, anschließend habe ihnen das Jugendamt Plätze in anderen Kitas vermittelt. Im Lauf der Zeit hätten sie verschiedene Stellen kontaktiert, vom Jugendamt bis zum Bildungsministerium sowie verschiedene Einrichtungen zum Kinderschutz. Richtig geholfen oder konkret unterstützt hätte sie aber niemand, sagen sie.
Stattdessen hätten sich die die einzelnen Stellen jeweils auf die Einschätzung anderer Behörden bezogen. Einen nach sechs Wochen vom Landesjugendamt angebotenen, kurzfristigen Termin zu einem Gespräch hätten sie absagen müssen. „So kurzfristig haben wir ihn aus beruflichen Gründen und wegen der notwendigen Organisation der Kinderbetreuung nicht wahrnehmen können“, erklärt der Vater.
Nach mehr als einem halben Jahr ziehen die Eltern ein verbittertes Fazit: „Niemand will zuständig sein und Verantwortung übernehmen“, so ihr Eindruck. Eines der Mädchen habe kürzlich gefragt, warum sie die Kita habe verlassen müssen, berichtet ein Elternteil. „Das versteht sie nicht und sie ärgert das auch. Sie hat das Gefühl: Ich wurde belästigt, ich habe darüber gesprochen und muss nun gehen.“ Die Eltern empfinden das Vorgehen als ungerecht und sprechen von einer „Täter-Opfer-Umkehr“. Einordnen könnten die Kinder es nicht.
Update 11. Februar
Wie die Mainzer Staatsanwaltschaft nach Erscheinen des Artikels gegenüber Merkurist mitteilt, könne, nachdem die Vorwürfe in den Strafanzeigen der Eltern geprüft worden seien, „weder der Leitung der Kindestagesstätte noch den dort eingesetzten Betreuungspersonen strafrechtlich relevantes Verhalten oder Unterlassen zur Last gelegt werden“. Zum gleichen Ergebnis sei eine „fachaufsichtsrechtliche Prüfung durch das Landesjugendamt Rheinland-Pfalz“ gekommen. Daher habe die Staatsanwaltschaft inzwischen davon abgesehen, ein Ermittlungsverfahren nach der Strafprozessordnung einzuleiten.
Hinweis:
Fachleute, wie die deutsche Erziehungswissenschaftlerin und Traumatherapeutin Ursula Enders, weisen darauf hin, dass es im Vorschulalter auch sogenannte kindliche Erkundungsspiele geben kann, die Teil der normalen Entwicklung sind. Entscheidend sei jedoch, ob Grenzen gewahrt werden und ob ein Machtgefälle oder Zwang eine Rolle spielt.