Ärger um aggressive und betrunkene Pöbler an Mainzer Bushaltestelle

An der Bushaltestelle Hechtsheimer Straße in Mainz sorgen aggressive Gruppen offenbar für Unmut bei Fahrgästen. Was die Polizei und die Mainzer Mobilität empfehlen und welche Rolle Handy-Videos spielen.

Ärger um aggressive und betrunkene Pöbler an Mainzer Bushaltestelle

An der Bushaltestelle Hechtsheimer Straße in Mainz fühlen sich Fahrgäste zunehmend durch pöbelnde Gruppen gestört. Denn diese blockieren offenbar immer wieder die Haltestelle und verschrecken die Fahrgäste, wie ein Leser angibt. „Die Bushaltestelle gegenüber Getränke-Rewe ist durch betrunkene und oft aggressive Obdachlose dauerbesetzt.“ Fahrgäste würden beschimpft, egal ob Erwachsene oder Kinder. Doch wie können die Missstände gemeldet und bekämpft werden?

Hier finden Fahrgäste Hilfe

Für den innerstädtischen Busverkehr ist die Mainzer Mobilität zuständig. Auf Anfrage zu dem Problem an der Haltestelle sagt Jens Grützner aus der Unternehmenskommunikation: „Natürlich hören wir ungerne von Belästigungen und Pöbeleien, denen unsere Fahrgäste an der Bushaltestelle Hechtsheimer Straße ausgesetzt waren oder sind.“

Gerne könnten sich die Fahrgäste in solchen Fällen an die Telefonhotline (06131 12-7777) wenden. „Allerdings können die Kolleginnen und Kollegen dann auch nur das Ordnungsamt oder die Polizei verständigen – weshalb wir den Fahrgästen raten, diese direkt anzurufen und Sachverhalte unmittelbar zu erläutern“, so Grützner. Über eigenes Sicherheitspersonal verfüge die Mainzer Mobilität nämlich nicht.

Die Polizei hingegen kann durchaus eingreifen, wenn es um die Pöbler an der Haltestelle geht. Wie Luisa Roth aus der Mainzer Presseabteilung mitteilt, sei das „Breitmachen“ an sich zunächst nicht unter Strafe gestellt, solange es sich um einen öffentlichen Raum handelt. „Das Bedrängen und Beschimpfen hingegen wird seitens der Mainzer Polizei nicht geduldet.“ Hier würden die Bürger sogar ausdrücklich darum gebeten, die Polizei zu verständigen.

Was tun bei Belästigung?

Doch wie sieht es aus, wenn Bürger vor Ort Video-Aufnahmen machen, um die mutmaßlichen Beschimpfungen und Drohungen, denen sie ausgesetzt sind, zu dokumentieren? „Es ist es gestattet, Bilder oder Videos von anderen Personen zu fertigen, solange diese nicht verbreitet werden“, erklärt Roth. Sie rate jedoch, nicht lediglich das angefertigte Bildmaterial der Polizei zukommen zu lassen, sondern die Polizei auch sofort telefonisch zu verständigen.

Das ermögliche eine direkte Kontaktaufnahme mit den gemeldeten Personen und die Feststellung ihrer Personalien. „Zudem können die einzelnen Personen direkt mit der Situation konfrontiert werden, was in unseren Augen den größten Lerneffekt darstellt“, so Roth. Der Umstand, dass diese Leute oftmals keinen festen Wohnsitz haben, erschwere zudem die Ermittlungen im Nachgang ungemein, erklärt die Mitarbeiterin aus der Pressestelle der Polizei Mainz.