Streifenbeamte der Bundespolizei haben in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag einen Mann (29) festgenommen, gegen den ein Haftbefehl wegen des Besitzes kinderpornographischer Schriften vorlag.
Wie die Beamten berichten, kontrollierten sie den 29-Jährigen am frühen Donnerstagmorgen um 1 Uhr. Dabei stellten sie fest, dass gegen den Mann der genannte „Vollstreckungshaftbefehl“ vorlag.
Da der 29-Jährige eine Geldstrafe in Höhe von 573,50 Euro nicht bezahlen konnte, brachte ihn die Bundespolizei in die Justizvollzugsanstalt nach Rohrbach. Dort verbüßt der Mann nun 50 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.