Kritik an Milieuschutz für Mainzer Neustadt und Bleichenviertel

Eine neue Satzung soll Mieter in der Mainzer Neustadt und im Bleichenviertel schützen. Doch der Verein „bau.lärm“ kritisiert: Sie führe zu einem Baustopp, verhindere Modernisierungen und neuen Wohnraum.

Kritik an Milieuschutz für Mainzer Neustadt und Bleichenviertel

Eine neue Satzung gegen Gentrifizierung führt laut Kritikern zum Stillstandine neue „Soziale Erhaltungssatzung“ soll in weiten Teilen der Mainzer Neustadt und des Bleichenviertels die angestammte Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen. Doch der Verein „bau.lärm“, ein Zusammenschluss von Experten aus der Baubranche, warnt vor fatalen Folgen. Die Satzung, auch Milieuschutzsatzung genannt, führe in ihrer jetzigen Form zu einem kompletten Sanierungs- und Entwicklungsstopp in den beliebten Stadtteilen.

Wie der Verein mitteilt, wendet die Stadt den zugehörigen Kriterienkatalog bereits bei Bauanträgen an, obwohl dieser noch nicht final vom Stadtrat beschlossen wurde. Das Ergebnis sei ein faktischer Baustopp. Die Liste der Maßnahmen, die künftig als unzulässiger „Luxus“ gelten, ist lang: Ein zweites Bad, eine Fußbodenheizung oder ein Aufzug für barrierefreies Wohnen sind demnach nicht mehr genehmigungsfähig. Auch Grundrissänderungen, um etwa ein zusätzliches Kinderzimmer zu schaffen, oder das Zusammenlegen von Wohnungen seien untersagt.

„Stillstand statt zeitgemäßes Wohnen“

Diese strengen Regeln gelten laut „bau.lärm“ selbst für leerstehende Wohnungen und selbstgenutztes Eigentum. „Milieuschutz muss die Menschen schützen und darf nicht dazu führen, ihre Möglichkeiten zur zeitgemäßen Gestaltung des eigenen Wohnraums pauschal einzuschränken“, kritisiert Stephanie Helbach, Vorstandsmitglied von „bau.lärm“. Familien und Lebenssituationen veränderten sich, und eine soziale Stadt müsse es ermöglichen, den Wohnraum entsprechend anzupassen.

Die Satzung konterkariere zudem die Klimaziele der Stadt. So seien energetische Sanierungen, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen, nicht mehr vorgesehen. Dadurch werde die Inanspruchnahme von Bundesfördermitteln aktiv verhindert. Auch der Bau von Balkonen oder Terrassen über sieben Quadratmeter sei nicht mehr regelmäßig genehmigungsfähig – eine Maßnahme, die gerade in Hitzesommern für Entlastung sorgen könnte. „Wir können nicht auf der einen Seite Klimaneutralität, energetische Sanierung und die Bauwende einfordern und auf der anderen Seite genau die Investitionen erschweren, die dafür notwendig sind“, erklärt Vorstandsmitglied Tobias Schneberger.

Vorwurf der Doppelmoral

Besonders stößt sich der Verein daran, dass die städtische Wohnbau Mainz von diesen Regelungen offenbar ausgenommen ist. So seien auf dem Gelände der ehemaligen Kommissbrotbäckerei in bester Neustadtlage 168 neue Wohnungen mit Fußbodenheizung und hoher Energieeffizienz entstanden – das Areal sei aber vom Geltungsbereich der Satzung ausgenommen. Auch geplante Sanierungen der Wohnbau am Frauenlobplatz, bei denen Wohnungen zusammengelegt werden sollen, wären nach den neuen Kriterien nicht mehr möglich.

Der Verein „bau.lärm“ fordert daher, die Anwendung der Kriterien sofort auszusetzen und diese grundlegend zu überarbeiten. Andere Städte wie München würden zeigen, dass sozialer Schutz und zeitgemäßes Wohnen vereinbar sind. Dort gelten Balkone oder ein zweites WC bei größeren Wohnungen als üblicher Standard. „Gute Ziele schützen nicht vor falschen Instrumenten“, mahnt Vorstandsmitglied Thomas A. Klann. In Mainz seien durch die aktuelle Handhabung bereits weit über 60 geplante Wohnungen zurückgestellt oder abgelehnt worden.