Die Dusche bleibt aus – so heißt es aktuell in mehreren Mainzer Wohnungen. Denn dort darf derzeit nicht geduscht werden, weil die Legionellenbelastung „sehr hoch“ ist. Der gesetzliche Grenzwert ist stark überschritten worden. In einem Mainzer Gebäudekomplex in der Wallaustraße verhängte die Hausverwaltung daraufhin ein solches Verbot am 25. Mai. Sowohl das Gesundheitsamt als auch ein Bewohner bestätigen das gegenüber Merkurist.
Duschverbot seit über zwei Wochen
Am Dienstag (13. Juni) galt das Duschverbot nach Auskunft der Behörde jedoch immer noch. Zudem schreibt sie zu dem Fall, dass der Hauseigentümer eine Fachfirma beauftragt habe und Leitungen durchgespült wurden, was ein Bewohner gegenüber Merkurist bestätigen konnte. Die Hausverwaltung war bis zum Erscheinen des Artikels für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.
In einem Schreiben der Hausverwaltung an die betroffenen Bewohner, das Merkurist zugespielt wurde, heißt es, dass Trinkwasser „unbedenklich konsumiert und zur Körperpflege (außer zum Duschen) verwendet werden“ könne. Auch „das Schlucken von kontaminiertem Wasser“ birge laut dem Schreiben „keine Infektionsgefahr, da die Legionellen im Magen von der Magensäure abgetötet werden“.
Maßnahme gesetzlich bedingt
Dem Gesundheitsamt müssen Legionellenbefälle gemeldet werden, wenn der gesetzliche Grenzwert überschritten ist, nennt die Kreisverwaltung Mainz-Bingen als zuständiges Gesundheitsamt den Hintergrund. Das Amt kontaktiere, wie es weiter auf Merkurist-Anfrage ausführt, den Hauseigentümer beziehungsweise die Hausverwaltung und gebe „entsprechende Hinweise“, wie nun zu verfahren sei. Die Eigentümer beziehungsweise Verwaltungen müssen die Behörde danach fortlaufend über die dann getroffenen Maßnahmen informieren, ergänzt ein Sprecher der Kreisverwaltung.
Dabei können die Maßnahmen bei Legionellenbefall ganz unterschiedlich sein. Das richte sich laut dem Gesundheitsamt je nach Kontaminationsgrad. Bei einer „mittleren Kontamination“ müssten weitere Untersuchungen durchgeführt werden, so das Amt. Zudem sei mittelfristig eine Sanierung der Trinkwasserinstallation notwendig. Wenn die Kontamination „hoch“ sei, müssten die Trinkwassserrohre umgehend saniert werden.
Duschverbot bei starken Legionellenbefällen möglich
Wenn die Kontamination „sehr hoch“ ist, müssen Sofortmaßnahmen ergriffen werden, heißt es von der Kreisverwaltung. Eine solche Maßnahme könne zum Beispiel sein, den Bewohnern das Duschen zu untersagen. Dieses Duschverbot dürfe dann aufgehoben werden, wenn die Legionellenbelastung abnimmt und den „sehr hohen“ Bereich verlassen habe, erläutert die Behörde.
Solch schwerwiegenden Sofortmaßnahmen wie das Duschverbot sind aber nach Auskunft der Behörde „eher selten“. Weitere Duschverbote seien ihr nicht bekannt. Aus ihrer Sicht gebe es derzeit „nicht außergewöhnlich viele Legionellenbefälle“ in Mainz. Dennoch bestätigt die Kreisverwaltung auf Anfrage, dass es „aktuell einige Liegenschaften im Stadtgebiet“ gebe, bei denen die Legionellenbelastung den gesetzlichen Grenzwert überschritten habe. Das bedeutet, sie liegt im „mittleren“ und „hohen“ Bereich.
Energiesparen könnte zu vermehrtem Vorkommen beigetragen haben
Es sei zu beobachten, dass aufgrund der aktuellen Diskussionen um das Energiesparen „die Temperaturen der Warmwasserbereiter abgesenkt wurden und auch weniger Wasser verbraucht wurde“, teilt die Kreisverwaltung im Übrigen mit. Das könnte, so vermutet sie, „durchaus zu einem vermehrten Legionellenvorkommen beigetragen haben“.
Prinzipiell können Wasserleitungen von Legionellen befallen werden, wenn sie nicht häufig genutzt und damit nur selten mit frischem Wasser durchgespült werden, erklärt das Gesundheitsamt und ergänzt, dass „Wassersparen den Befall also begünstigen“ könne.
Der Grund liege laut der Behörde darin, dass sich Legionellen „auch hervorragend in warmen Wasser vermehren“ können. Wenn die Warmwassertemperatur aus Energiespargründen abgesenkt wird, könnten sich Legionellen ebenfalls besser ausbreiten. Das Amt empfiehlt daher, dass „die Temperatur am Ausgang des Warmwasserspeichers daher 60 Grad nicht unterschreiten“ sollte.
Hintergrund
Legionellen sind Bakterien und können beim Menschen unterschiedliche Krankheiten verursachen, von grippeartigen Beschwerden bis zu schweren Lungenentzündungen, wie die die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf ihrer Webseite angibt. Eine Infektion könne dann entstehen, wenn „der Sprühnebel, wie er beim Duschen entsteht, eingeatmet wird“, so heißt es auch in dem Schreiben der Mainzer Hausverwaltung an die betroffenen Bewohner.