Mainzer „Schandfleck“ soll verschwinden

Ein leerstehendes Haus in der Mainzer Altstadt sorgt seit Jahren für Ärger. Jetzt hat die Stadt dem Eigentümer Fristen gesetzt, um die Fassade zu sanieren.

Mainzer „Schandfleck“ soll verschwinden

Die Augustinerstraße 22 in der Mainzer Altstadt steht seit zwölf Jahren leer und verfällt. Ein Baugerüst umgibt das denkmalgeschützte Gebäude aus dem 17. Jahrhundert. Geschäftsinhaber in der Straße zeigten sich immer wieder verärgert über den Schandfleck. Jetzt hat die Stadt Mainz den Eigentümer verpflichtet, die Fassade zu sanieren.

„An der Dauerbaustelle Augustinerstraße 22 geht es endlich voran“, sagt Oberbürgermeister Nino Haase (parteilos). „Das Haus befindet sich in Privatbesitz, doch das Bauamt der Stadt Mainz hat in den letzten 18 Monaten, mit meiner vollen Rückendeckung und Unterstützung, alle rechtlichen Möglichkeiten ausgenutzt, um nun die Instandsetzung der Fassade des Kulturdenkmals veranlassen zu können.“

Eigentümer muss Fassade sanieren

Das Bauamt handelt in seiner Funktion als untere Denkmalschutzbehörde und untere Bauaufsichtsbehörde. Die Aufstellung der statischen Nachweise werde nun einige Wochen in Anspruch nehmen, danach beginne der beauftragte Zimmereibetrieb mit den Fassadenarbeiten und dem Rückbau des Gerüsts.

Oberbürgermeister Haase weiter: „Solche angeordneten Ersatzvornahmen sind mit hohen rechtlichen Hürden belegt. Dem Bauamt danke ich für das konsequente Handeln und freue mich, dass wir dieses unsägliche Kapitel nun absehbar beenden und unsere Augustinergasse an dieser Stelle wieder erstrahlen lassen können.“

Bereits 2016 hatte der Ortsbeirat Altstadt die Verwaltung aufgefordert, stärkere Zwangsmittel zu ergreifen, da der Eigentümer trotz mehrfacher Aufforderungen keine ausreichenden Sanierungen durchführte. Da nach den rechtlichen Bestimmungen aber immer zunächst das mildeste und zugleich geeignete Zwangsmittel zu wählen ist, konnte die Verwaltung erst Ende 2019 eine erste Ersatzvornahme durchführen. Nun hat das Bauamt auch für die notwendige Instandsetzung der straßenseitigen Fassade eine weitere Ersatzvornahme in die Wege geleitet, um die angeordneten Maßnahmen voranzubringen.