Seit einigen Tagen ist die Straße „Am Rosengarten“ eine Fahrradstraße (wir berichteten). Bei der Umwidmung der Straße hat sich auch die Vorfahrtsregelung geändert. So gilt beispielsweise nicht mehr rechts vor links. Stattdessen sind einmündende Straßen untergeordnet. Verkehrsteilnehmer, die von Seitenstraßen in die Straße „Am Rosengarten“ einfahren wollen, müssen nun also warten. Diese neuen Regelungen führten wohl am Dienstagmittag zu einem Unfall, wie die Mainzer Polizei berichtet.
So fuhr ein 63-jähriger Autofahrer auf der Straße „Am Rosengarten“ und bremste für eine Radfahrerin, die aus der Straße „Auf dem Albansberg“ einbiegen wollte. Er nahm an, wartepflichtig zu sein. Ein nachfolgender 19-jähriger Radfahrer bemerkte dies jedoch zu spät, fuhr auf den Pkw auf, stürzte und zog sich Verletzungen zu. An dem Auto entstand leichter Lackschaden. Gegen den Radfahrer wird nun ermittelt.
Trotz des Unfalls weist die Mainzer Polizei daraufhin, dass verschiedene Überwachungsmaßnahmen der neuen Fahrradstraße gezeigt hätten, dass die neuen Regelungen grundsätzlich verstanden und auch eingehalten werden. Die Polizei und hier insbesondere die Radstreife werde auch in Zukunft unregelmäßig diese neue Mainzer Fahrradstraßen überwachen.