Die Stadtverwaltung Mainz hat vor der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 eine Allgemeinverfügung zum Public Viewing erlassen. Diese regelt Ausnahmen vom Lärmschutz für öffentliche Fußballübertragungen im Freien.
Grund für die Neuregelung ist die erhebliche Zeitverschiebung zu den Austragungsorten in den USA, Mexiko und Kanada. Viele Spiele der WM, die vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 stattfindet, werden daher erst in den späten Abend- oder Nachtstunden angepfiffen. Die Verfügung soll dafür einen rechtlichen Rahmen schaffen und dem öffentlichen Interesse an gemeinsamen Übertragungen nachkommen.
Genaue Anstoßzeiten festgelegt
Der Betrieb von Freiluft-Übertragungsanlagen ist für alle Spiele erlaubt, deren offizieller Anstoß zwischen 8 und 22 Uhr liegt. Dabei gibt es eine Unterscheidung: Während der Gruppenphase vom 11. bis 28. Juni 2026 sind Übertragungen von Spielen mit einer Anstoßzeit bis 22 Uhr zulässig. In den darauffolgenden Ausscheidungs- und Finalrunden bis zum 19. Juli 2026 gilt dies nur noch für Anstoßzeiten bis 21 Uhr.
Spiele, die zu einem späteren Zeitpunkt beginnen, dürfen im Außenbereich generell nicht gezeigt werden. Die Zeiten sind laut Stadt so gewählt, dass die Übertragungen auch bei einer möglichen Verlängerung oder einem Elfmeterschießen bis Mitternacht beendet sind. Gaststätten dürfen für die Übertragungen entsprechend länger geöffnet bleiben. Alle Betreiber sind zudem dazu verpflichtet, die Beeinträchtigung für Anwohner zu minimieren.
Die vollständige Allgemeinverfügung ist hier zu finden.