Wer in den nächsten Tagen in Mainz Fastnacht feiert und mit der Bahn unterwegs ist, muss einiges beachten: Die Bundespolizei hat für mehrere Bahnhöfe ein Verbot für Waffen und andere gefährliche Gegenstände erlassen.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion gilt von Donnerstag (27. Februar), 6 Uhr morgens, bis Mittwoch (5. März), 6 Uhr. Betroffen sind die Bahnhöfe Mainz-Hauptbahnhof, Römisches Theater, Mainz-Nord und Bad Kreuznach. Dort dürfen in diesem Zeitraum keine Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Messer, andere Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art mitgeführt werden.
Begründet wird das Verbot mit Erfahrungen aus der Vergangenheit: Laut Bundespolizei bewegt sich die Zahl der Gewaltdelikte auf Bahn-Anlagen und in Zügen seit Jahren auf hohem Niveau. Gerade bei Großveranstaltungen mit viel Alkohol steige das Konfliktpotenzial, die Hemmschwelle für Aggressionen sinke. Immer wieder würden bei Streitigkeiten auch Messer, Pfefferspray und andere gefährliche Gegenstände eingesetzt.
Das Verbot ermögliche es den Einsatzkräften, schon gegen das Mitführen solcher Gegenstände vorzugehen, bevor sie eingesetzt werden. Die Bundespolizei will so die Sicherheit erhöhen und kündigt verstärkte Kontrollen an.
Die konkreten Bestimmungen und Ausnahmen von dem Verbot können auf der Internetseite der Bundespolizei eingesehen werden. In dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wurden außerdem Plakate ausgehängt, die auf das Mitführverbot hinweisen.