Alle Wildschweine im Wildpark Mainz-Gonsenheim erschossen

Die Stadt Mainz sah keine Alternative: Im Gonsenheimer Wildpark mussten die vier letzten Wildschweine erschossen werden. Grund dafür ist die Afrikanische Schweinepest.

Alle Wildschweine im Wildpark Mainz-Gonsenheim erschossen

Die vier verbliebenen Wildschweine aus dem Wildpark Mainz-Gonsenheim mussten am Montag von einem Jäger erschossen werden. Das teilt die Stadt Mainz mit.

Grund für die Tötung der Tiere sei die Gefahr durch die Afrikanische Schweinepest. Diese war nach positiv getesteten Tieren im Kerngebiet bei Oppenheim seit Mitte Dezember auch auf der Mariannenaue und am Ufer bei Ingelheim nachgewiesen worden – und damit nah an das Mainzer Stadtgebiet herangerückt.

Die Entscheidung sei „auf dringende Empfehlung des Veterinäramtes des Landkreises Mainz-Bingen“ getroffen worden, so die Stadt. Die Gefahr, dass sich die Gonsenheimer Wildschweine wegen der Fütterung durch Besucher infizieren und dann qualvoll verenden, sei zu groß gewesen. „Das Areal kann leider nicht oder nur schwer so abgetrennt werden, dass diese verbotene Fütterung unmöglich ist“, heißt es weiter.

Folgen wären auch für Bevölkerung gravierend gewesen

Wäre die Tierseuche im Wildpark aufgetreten, hätte rund um den Fundort eine Schutz- und eine Überwachungszone mit Drei- und Zehn-Kilometer-Radius eingerichtet werden müssen, in der erhebliche Einschränkungen auch für die Bevölkerung hätten angeordnet und durchgesetzt werden müssen. „Gerade auch im Gonsenheimer Wald wäre mit zusätzlichen Absperrungen und Betretungsverboten zu rechnen gewesen“, so die Stadt.

Auch für schweinehaltende Betriebe im Umkreis wären die Folgen gravierend gewesen, da für Wildschweine im Wildgatter dieselben Regeln gelten wie für Hausschweine. Für diese Betriebe wäre ein „immenser finanzieller Schaden“ entstanden, die Einschränkungen für Haltung, Verarbeitung und Vermarktung wären groß gewesen, so die Stadt.

Alternative Lösungen zur Tötung der Wildschweine hätten laut Stadt „zugleich keine letzte Sicherheit geboten“. Der Bau eines Stalls sei aus Tierschutzgründen keine Option gewesen, da eine dauerhafte Aufstallung von Wildschweinen als nicht artgerecht bewertet werde und „mit erheblichen Leiden für die Tiere verbunden“ sei. Auch ein Transport der Wildschweine an einen anderen Ort außerhalb der Restriktionszone wäre rechtlich nicht zulässig gewesen.