Seit dem 1. März gilt in Mainz eine neue Regel: E-Scooter dürfen nur noch auf speziell markierten Flächen abgestellt werden, wie sie etwa in der Josefstraße oder der Weißliliengasse eingerichtet wurden. In der Praxis halten sich jedoch längst nicht alle Nutzer daran, was bei Anwohnern und Gewerbetreibenden für Frust sorgt.
Ein Beispiel ist der Mainzer Gastronom „Scholly“. Gegenüber Merkurist berichtet er von seinen Erfahrungen: „Vielen Leuten ist das komplett egal, die kümmern sich nicht darum, wo die gekennzeichnete Fläche ist und stellen ihre Scooter hier direkt bei mir vor den Heringsbrunnen.“ Teilweise stünden so viele Roller herum, dass der Gehweg komplett zugestellt ist. „Das ist nicht mehr normal“, sagt der Altstadt-Wirt.
Anbieter in der Pflicht, Nutzer kaum zu belangen
Auf Anfrage von Merkurist erklärt die Stadt Mainz, dass die Betreiberfirmen selbst dafür sorgen müssen, dass ihre E-Scooter korrekt abgestellt werden. Zuständig für die Kontrolle ist das Ordnungsamt. Die Stadt räumt jedoch ein, dass das GPS-basierte Geofencing-System, das den Mietvorgang nur in den Parkzonen beenden soll, noch nicht genau genug funktioniert. Alle drei Anbieter würden derzeit an einer Verbesserung arbeiten.
Für Nutzer, die ihren Roller falsch abstellen, hat das in der Regel keine direkten Folgen. Wie die Stadt mitteilt, können sie meist nicht ermittelt werden und müssen daher keine Strafen befürchten. Denkbar sei aber, dass der Mietvorgang weiterläuft oder der Anbieter eine Strafgebühr erhebt. In erster Linie sind die Verleihfirmen in der Pflicht: Stellen sie falsch geparkte Roller nicht um, kann die Stadt dies auf Kosten der Betreiber tun oder sogar ein Bußgeldverfahren einleiten.
Das können Betroffene bei Falschparkern tun
Doch was können Bürger beziehungsweise Gastronomen konkret tun, wenn sie widerrechtlich abgestellte E-Scooter vorfinden? Die Stadt rät, Nutzer freundlich auf die korrekten Abstellflächen hinzuweisen. Zudem können Gewerbetreibende Hinweisschilder anbringen, die das Abstellen von E-Scootern und Fahrrädern verbieten. Ausdrücklich rät die Verwaltung davon ab, die Fahrer festzuhalten oder zu fotografieren.
Stattdessen können falsch abgestellte Roller rund um die Uhr bei den Hotlines der Anbieter gemeldet werden, deren Nummern auf jedem Scooter stehen. Eine zentrale Meldestelle für alle Anbieter gibt es zudem online unter www.scooter-melder.de. Werden die Roller nicht entfernt, können sich Betroffene auch mit einem Foto von der Situation vor Ort per E-Mail an das Ordnungsamt unter „e-scooter@stadt.mainz.de“ wenden.
Die Stadt appelliert außerdem an die gegenseitige Rücksichtnahme und weist darauf hin, dass jeder helfen kann, indem er umgefallene oder behindernd abgestellte Roller selbst kurz zur Seite stellt.