Am 3. April fällt ein Großteil der Corona-Maßnahmen in Rheinland-Pfalz. Das hat der Ministerrat am 29. März beschlossen. Damit fallen sowohl die 2G- und 3G-Regelungen als auch die flächendeckende Maskenpflicht weg. Letztere entfällt in den meisten Bereichen – jedoch nicht überall. In medizinischen Einrichtungen müssen sowohl Besucher als auch Mitarbeitende Maske tragen. Dies diene dem Schutz „besonders vulnerabler Gruppen“, so die Landesregierung.
Merkurist gibt euch einen Überblick über die kommenden Regeln zur Maskenpflicht.
Hier muss beispielsweise keine Maske mehr getragen werden:
Schulen
Friseur
Kino und Theater
Fitnessstudio
Einzelhandel
Hier gilt die Maskenpflicht weiterhin:
Bus, Bahn und Fernverkehr
Arztpraxen
Krankenhäuser
Alten- und Pflegeheime
Sammelunterkünfte
Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger und empfiehlt zum Selbst- und Fremdschutz weiterhin Mund und Nase zu bedecken. Ob Maske oder keine Maske – diese Entscheidung ist ab Sonntag nun jedem selbst überlassen.
Außerdem hat die Stadt Mainz am Freitag mitgeteilt, dass auch noch in allen städtischen Einrichtungen wie Dienstgebäuden, Kitas und Museen Maskenpflicht gilt (wir berichteten).