Am 22. März sind rund 3,2 Millionen Menschen in ganz Rheinland-Pfalz zur Wahl des 19. Landtags aufgerufen. Allein in Mainz sind es rund 149.000 Menschen. Wir geben euch die wichtigsten Infos für Mainzer zur anstehenden Wahl.
Wo und wie wird gewählt?
Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Wo sich euer Wahllokal befindet, steht auf der Wahlbenachrichtigung, die ihr per Post erhalten habt. Alternativ könnt ihr Briefwahl beantragen. Dazu füllt ihr das Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aus.
Der Wahlzettel muss rechtzeitig abgeschickt werden, damit er noch gewertet werden kann. Sobald ihr euch für die Briefwahl entschieden habt, könnt ihr den Wahlbrief nicht im Wahllokal abgeben. Eine Abgabe am Wahlsonntag ist nur im Stadthaus in der Großen Bleiche 46 möglich oder bis 14 Uhr in den jeweiligen Ortsverwaltungen.
Wer steht zur Wahl?
Insgesamt zwölf Parteien dürfen bei der Landtagswahl teilnehmen, diese haben laut dem Landeswahlausschuss die notwendigen Kriterien erfüllt. Auf dem Stimmzettel richtet sich die Reihenfolge nach der Zahl der Zweitstimmen bei der letzten Landtagswahl: SPD, CDU, Grüne, AfD, FDP, Freie Wähler, Linke, Tierschutzpartei, VOLT, ÖDP, BSW und PdH.
Das Mainzer Stadtgebiet wurde in drei Wahlkreise aufgeteilt, in denen die Parteien jeweils einen Direktkandidaten ins Rennen schicken können. Hinzu kommen fünf Kommunen der Verbandsgemeinde Bodenheim. Wer die einzelnen Kandidaten sind, könnt ihr im folgenden Artikel nachlesen:
So setzt sich der Landtag zusammen
Der Landtag von Rheinland-Pfalz besteht aus 101 Abgeordneten. 52 von ihnen werden direkt in den Wahlkreisen gewählten, 49 über die jeweiligen Landeslisten der Parteien und Wählervereinigungen.
Wie sieht der Wahlzettel aus?
Bei der Landtagswahl habt ihr zwei Stimmen: die Wahlkreis- und die Landesstimme:
Mit der Wahlkreisstimme wählt ihr den Direktkandidaten. Die Person, die am Ende die meisten Stimmen erhalten hat, zieht direkt in den Landtag ein.
Mit der Landesstimme wählt ihr eine Landes- oder Bezirksliste aus. Die Stimmen werden dann nach dem Verhältnis ihrer Stimmenanteile vergeben. Die Liste und Vorschläge, die einen Stimmanteil von unter 5 Prozent haben, erhalten kein Mandat.
Die Landesstimme ist bei der Vergabe der Mandate vorrangig. Sobald eine Partei Direktmandate erzielt hat, werden diese auf die erzielten Mandate angerechnet.
Bekommt eine Partei oder Vereinigung mehr Wahlkreismandate als ihr Sitze zustehen, spricht man von „Überhangmandaten“. Gegebenenfalls werden aber Ausgleichsmandate vergeben.
Wo bekomme ich Entscheidungshilfen?
Der Landtag Rheinland-Pfalz und die Landeszentrale für politische Bildung veranstalten gemeinsam eine Tour durch das Bundesland samt Demokratiestand. Angesprochen sind insbesondere Erstwähler und Interessierte. Am Samstag, 21. März, ist die „Wahltour“ in Mainz.
Als Entscheidungshilfe können Wähler kostenlos den Wahl-O-Mat nutzen. Das digitale Tool vergleicht die eigene Meinung mit den Positionen der zur Wahl stehenden Parteien. Alternativ bietet sich der WahlSwiper an.
Alle Infos und Links dazu findet ihr hier: