Diese Autokennzeichen sind in Koblenz verboten

Wer sich ein neues Auto kauft, hat meist feste Vorstellungen, welche Buchstaben und Zahlen auf dem Nummernschild stehen sollen. Doch nicht alle Kombinationen sind möglich. Wir sagen euch, welche Regeln in Koblenz gelten.

Diese Autokennzeichen sind in Koblenz verboten

Die Anfangsbuchstaben der Kinder, das eigene Kürzel oder das des geliebten Fußballvereins, dazu das Geburtsdatum: Viele, die sich ein neues Auto kaufen, möchten ihr Wunschkennzeichen an ihrem Fahrzeug haben. Doch oft ist das gar nicht so einfach. Denn nicht alle Buchstabenkombinationen sind zulässig.

Denn zum einen gibt es bundesweite Regelungen, die etwa auf ehemalige nationalsozialistische Vereinigungen oder Einrichtungen hinweisen, zum anderen gelten in Koblenz weitere Vorgaben.

Verstoß gegen die guten Sitten

So bestimmt Paragraf 9 Abs. 1 der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV), dass ein Kennzeichen nicht gegen die „guten Sitten“ verstoßen darf. Zu verstehen ist darunter das „Gerechtigkeits- und Anstandsgefühl aller moralisch und gerecht Denkenden“. Innerhalb dessen haben die örtlichen Behörden dann einen Spielraum bei der Beurteilung. In einigen Landkreisen etwa sind bestimmte Kombinationen nicht erlaubt, etwa in Moers (Nordrhein-Westfalen) die Kombination „MO-RD“ oder im Rhein-Sieg-Kreis die Kombination „SU-FF“.

Zudem ist in einigen Landkreisen die Buchstabenfolge „IS“ verboten sowie seit einiger Zeit das „Z“, da es auf russischen Militärfahrzeugen zu sehen ist und damit mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine in Verbindung steht. Ebenso sind oft verschleierte rechtsextreme Parolen untersagt, darunter die Zahlen 14 (Hinweis auf eine Parole eines US-amerikanischen Neonazi-Führers) und 18 (die Stellen der Initialen von „Adolf Hitler“ im Alphabet) sowie 88 (für HH als Code für „Heil Hitler“). Dieses Verbot gilt auch in Rheinland-Pfalz.

Kennzeichen mit Bezug zu Nationalsozialismus verboten

Prinzipiell sind in ganz Deutschland diese Buchstabenkombinationen auf Autokennzeichen verboten: AH („Adolf Hitler“), HH („Heil Hitler“) mit Ausnahme von Hamburg, HJ („Hitlerjugend“), KZ („Konzentrationslager“), NS („Nationalsozialismus“), SA („Sturmabteilung“), SS („Schutzstaffel“). „In Koblenz sind keine weiteren Kennzeichen als die bundesweit verbotenen gesperrt“, teilt die Pressestelle der Stadt auf Anfrage von Merkurist Koblenz mit.

Anders als zum Beispiel in der rheinland-pfälzischen Landeshauptstadt Mainz werden in Koblenz darüber hinaus keine Buchstabenkombinationen aufgrund hoher Nachfrage vorrangig an bestimmte Institutionen oder Unternehmen vergeben. „Es sind keine Kennzeichenkombinationen für städtische Betriebe oder Tochter GmbHs reserviert“, heißt es dazu aus dem Koblenzer Rathaus.

In Mainz hat die dortige Zulassungsstelle hingegen einige Kennzeichen gesperrt, da sie nur an bestimmte Einrichtungen vergeben werden. Darunter zählt die Kombination „MZ-SW“. Diese ist in Mainz reserviert für den Stadtwerke-Konzern inklusive der Tochter-GmbHs. Außerdem ist die Kombination „MZ-SV“ reserviert für die Stadtverwaltung Mainz.

Stadt Koblenz verweist auf Online-Reservierungs-Portal

Laut der Pressestelle der Stadt Koblenz ist es allerdings möglich, dass sich Unternehmen oder Privatpersonen Kennzeichen selbst reservieren. „Jeder Bürger kann sich Kennzeichen über das Online-Portal reservieren. Größere Anfragen von Kennzeichenreservierungen können gestellt werden, jedoch erfolgen grundsätzlich keine Blockreservierungen von zusammenhängenden Buchstaben und Zahlenkombinationen“, antwortet die Pressestelle der Stadtverwaltung auf die Anfrage von Merkurist Koblenz.