Im Zivilverfahren um die Tötung der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg will das Landgericht Koblenz bald eine Entscheidung treffen. Wie das Gericht mitteilte, soll das Urteil am Donnerstag, 28. Mai, verkündet werden.
Die Eltern und die Schwester des 2023 getöteten Mädchens klagen gegen zwei etwa gleichaltrige Mädchen. Diese hatten zu Beginn des Verfahrens im Juli 2025 die Tat gestanden. Ihre Vernehmung fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Nach Angaben eines Richters wurde Luise mit 74 Messerstichen getötet und erlitt auch Verletzungen im Gesicht. Sie starb demnach an Blutverlust und einem sogenannten Pneumothorax. Das Mädchen wurde einen Tag nach der Tat in einem Waldstück an der Grenze von Nordrhein-Westfalen zu Rheinland-Pfalz gefunden, mehrere Kilometer von ihrem Zuhause entfernt.
Streit um Höhe des Schmerzensgeldes
Da die beiden Täterinnen zur Tatzeit 12 und 13 Jahre alt und damit strafunmündig waren, gibt es keinen Strafprozess. Im Zivilverfahren geht es nun vor allem um die Frage eines möglichen Schmerzensgeldes. Die Familie fordert 50.000 Euro für Luise sowie je 30.000 Euro für die klagenden Angehörigen.
Eine zentrale Frage des Verfahrens ist, wie lange und wie stark das Opfer gelitten hat, da dies für die Höhe des Schmerzensgeldes eine Rolle spielt. Während die Kläger davon ausgehen, dass Luise noch eine gewisse Zeit bei Bewusstsein war, bestreiten die Beklagten einen langen Todeskampf und halten die Forderungen für zu hoch.
Laut dem Anwalt der Familie soll der Zivilprozess auch ein Signal setzen. Es solle deutlich werden, dass eine solche Tat trotz fehlender strafrechtlicher Verfolgung juristische Konsequenzen haben kann.