Koblenzer Gericht genehmigt Abschuss von Wolf im Westerwald

Ein Wolfsrüde hat im Westerwald mehrfach Schafe gerissen. Das Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt den Abschuss, doch Naturschützer haben nun Beschwerde eingelegt.

Koblenzer Gericht genehmigt Abschuss von Wolf im Westerwald

Ein Wolf aus dem Westerwald darf geschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden und damit die Abschussgenehmigung des Westerwaldkreises bestätigt. Wie aus einem Bericht hervorgeht, hat eine Naturschutzinitiative allerdings Beschwerde gegen die Entscheidung eingelegt. Das berichtet der SWR.

Bei dem Tier handelt es sich um den Wolfsrüden mit der Kennung GW2478m, der zum Greifensteiner Rudel gehört. Er soll in den vergangenen Monaten mehrfach Schafe gerissen und dabei auch elektrische Schutzzäune überwunden haben. Laut Kreisverwaltung sei es zwischen Mitte April und Mitte August zu sechs Wolfsrissen in den Verbandsgemeinden Rennerod, Bad Marienberg und Daaden-Herdorf gekommen. Dabei seien 25 Nutztiere durch den Rüden zu Schaden gekommen.

Das Koordinationszentrum für Luchs und Wolf Rheinland-Pfalz (KLUWO) habe sich deshalb an den Kreis gewandt, um den Abschuss zu beantragen. Es sei davon auszugehen, dass der Wolf sein erlerntes Verhalten, Schutzzäune zu überspringen, beibehalte und an seine Nachkommen weitergebe. Der Abschuss habe laut KLUWO keine negativen Auswirkungen auf die Wolfspopulation im Westerwald, die sich in einem „günstigen Erhaltungszustand“ befinde.

Naturschützer sehen Halter in der Pflicht

Die Naturschutzinitiative stellt diese Einschätzung jedoch infrage. Der Verband kritisiere, dass die Schutzzäune der Tierhalter bei den Rissen nicht hoch genug gewesen seien. „Darüber hinaus ist es möglich, Schutzmaßnahmen miteinander zu kombinieren. Dazu gehören auch Ställe oder Herdenschutzhunde, die vom Land Rheinland-Pfalz gefördert werden“, sagt Gabriele Neumann, Projektleiterin bei der Naturschutzinitiative gegenüber dem SWR.

Der Verband hatte deshalb Widerspruch beim Verwaltungsgericht Koblenz eingelegt, das den Abschuss zunächst gestoppt hatte. In seiner endgültigen Entscheidung hat das Gericht den Abschuss nun aber genehmigt. Die Begründung sei unter anderem, dass Wölfe nicht mehr streng geschützt und in ihrem Bestand nicht gefährdet seien. Da die Naturschutzinitiative Beschwerde eingelegt hat, muss nun das Oberverwaltungsgericht über den Fall entscheiden.