Am Montag (03.11.25) beginnt vor dem Landgericht Koblenz der Prozess gegen zwei Männer im Alter von 38 und 25 Jahren. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, am 25. Mai 2025 bei einer Verfolgungsjagd in Diez versucht zu haben, einen Mann zu töten.
Wie das Gericht mitteilt, sollen die beiden Angeklagten den Geschädigten mit zwei Autos und teils hoher Geschwindigkeit verfolgt haben. Im Verlauf der Jagd sollen sie mehrere Schüsse auf das Fahrzeug des Mannes abgegeben haben. Dessen Auto wurde zwar beschädigt, er selbst blieb jedoch unverletzt und konnte zu Polizisten weiterfahren, die sich zufällig in der Nähe aufhielten.
Vorheriger Messerangriff als Auslöser?
Auslöser der Tat war mutmaßlich ein vorangegangener Vorfall. Der Geschädigte soll zuvor eine Person aus dem familiären Umfeld der Angeklagten mit einem Messer angegriffen haben.
Das Gericht hat das Hauptverfahren in Abweichung zur Anklage nicht wegen versuchten Mordes, sondern wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags in Tateinheit mit vorsätzlichem gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr eröffnet.
Gericht sieht keine „niedrigen Beweggründe“
Nach derzeitigem Stand sehe die Kammer keine Anhaltspunkte für sogenannte niedrige Beweggründe. Es gebe keine Hinweise auf eine „Blutrache“ zur Wiederherstellung der „Familienehre“, so das Gericht. Vielmehr sei es den Angeklagten nach derzeitigem Ermittlungsstand darum gegangen, weitere körperliche Angriffe auf ihre Familienmitglieder zu verhindern.
Für den Prozess sind zunächst sechs Verhandlungstage bis Ende November angesetzt.