Vor dem Landgericht Koblenz muss sich ab Januar ein 32-jähriger Mann wegen versuchten Mordes verantworten. Wie das Gericht mitteilt, wird in dem sogenannten Sicherungsverfahren geprüft, ob der Beschuldigte dauerhaft in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden muss.
Laut Anklage soll der Beschuldigte am 9. Juli 2025 in Neuwied eine Frau heimtückisch von hinten angegriffen haben. Aus seinem Rollstuhl heraus habe er der Frau, die einen Hidschab trug, mit einem Schlagstock und in Tötungsabsicht gegen den Kopf geschlagen. Die Frau erlitt durch den Angriff eine deutliche Schwellung am Hinterkopf sowie Kopfschmerzen und Schwindel.
Wahnhafter Hass als mögliches Motiv
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Mann aus niedrigen Beweggründen handelte. Als die Polizei am Tatort eintraf, soll er ausländerfeindliche Parolen gerufen haben. Der Beschuldigte leidet den Ermittlern zufolge seit längerer Zeit an einer Drogenabhängigkeit sowie an einer paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie. Im Zuge der Erkrankung habe er einen wahnhaften Hass auf Menschen mit Migrationshintergrund entwickelt.
Die Justiz geht davon aus, dass der 32-Jährige zur Tatzeit schuldunfähig war. Deshalb steht in dem Verfahren nicht eine mögliche Haftstrafe im Vordergrund, sondern die Frage, ob der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Der Prozess vor der 14. Strafkammer beginnt am Freitag, 9. Januar 2026. Weitere Termine sind für den 16. und 19. Januar angesetzt.