Die frühere rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) muss sich am Freitag vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz verantworten. Die AfD wirft ihr vor, gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben.
Laut der AfD soll sich Dreyer in ihrer Amtszeit als Ministerpräsidentin parteiisch verhalten haben. Konkret geht es um eine Demonstration gegen Rechtsextremismus und die AfD im Januar 2024, zu der Dreyer über das Internetportal der Landesregierung aufgerufen hatte. Zudem veröffentlichte die Staatskanzlei eine Pressemitteilung, in der Dreyer die AfD kritisierte.
Auch Klage gegen Schweitzer
Auch gegen den amtierenden Ministerpräsidenten Alexander Schweitzer (SPD) liegt eine Klage vor. Ihm wirft die CDU einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot vor, weil er sich kritisch über eine gemeinsame Abstimmung von CDU und AfD im Bundestag geäußert hatte. Wann diese Klage verhandelt wird, ist noch unklar.
Das Neutralitätsgebot leitet sich aus dem Grundgesetz ab. Es verpflichtet Regierungsmitglieder, sich gegenüber allen Parteien neutral zu verhalten. Äußerungen zu Gunsten oder zu Lasten einer Partei sind tabu, wenn sie im Amt und mit Ressourcen des Amtes getätigt werden.
Experten sind uneins, wie das Verfahren gegen Malu Dreyer ausgeht. Während der Verfassungsrechtler Joachim Wieland davon ausgeht, dass Dreyer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat, sieht der Parlamentsrechtler Philipp Austermann keinen Verstoß. Dreyer habe vor dem Rechtsextremismus gewarnt und damit die Verfassung geschützt.