Neues Fahrzeug soll Koblenzer Grundschüler fit für Straßenverkehr machen

Ein Fahrradführerschein, der jungen Radfahrern die Kenntnis über korrektes und sicheres Verhalten im Straßenverkehr bescheinigt – das ist das Ziel vieler Koblenzer Grundschüler. Die Stadt hat dafür nun ein neues Fahrzeug für die mobile Jugendverkehrs

Neues Fahrzeug soll Koblenzer Grundschüler fit für Straßenverkehr machen

Verkehrserziehung ist ein fester Bestandteil des Lehrplans an Koblenzer Grundschulen. In Kooperation mit den Polizeiinspektionen I und II erfolgt die theoretische und praktische Radfahrausbildung der Kinder auf den Schulhöfen der Stadt. Die Drittklässler und Viertklässler lernen dabei, wie sie sich im Verkehr sicher bewegen. Zum Abschluss gibt es eine Lernkontrolle mit anschließender Ausgabe der angestrebten „Führerscheine".

Während einige Grundschulen den Unterricht auf dem Übungsplatz der Realschule plus auf der Karthause veranstalten, kommt für alle weiteren Schulen die mobile Jugendverkehrsschule zum Einsatz. Da oftmals der Raum fehlt, um Räder und Schilder vor Ort zu lagern, bringt der Verkehrssicherheitsberater das Material im speziell dafür umgebauten Bus einfach mit.

Neues Fahrzeug ersetzt Vorgänger

Bei einer feierlichen Übergabe konnte Bildungs- und Kulturdezernent Ingo Schneider das neue Fahrzeug nun offiziell an den Verkehrssicherheitsberater Benjamin Krahl von der Polizeiinspektion II Koblenz übergeben. Er wird mit dem neuen Peugeot Boxer künftig die Schulen anfahren und dort den Kindern die Verkehrssicherheit nahebringen.

„Mit dem neuen Fahrzeug ersetzen wir das vorherige, in die Jahre gekommene und können damit vielen weiteren Generationen von Grundschülerinnen und Grundschülern eine gute Verkehrserziehung ermöglichen. Das gibt nicht nur den Schülerinnen und Schülern, sondern auch den Eltern die nötige Sicherheit," freut sich Ingo Schneider.

Die Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs und dessen Ausbau betragen insgesamt 37.600 Euro. Das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium leistet dazu eine Zuwendung in Höhe von maximal 14.270 Euro.