Neue Tempolimits: Hier gilt in Koblenz bald Tempo 30

In Koblenz wird der Verkehr weiter beruhigt: In Teilen der Emser Straße, Rizzastraße und Lennéstraße gilt künftig Tempo 30. Das hat der Stadtrat beschlossen. Was dahintersteckt.

Neue Tempolimits: Hier gilt in Koblenz bald Tempo 30

Der Koblenzer Stadtrat hat die Erweiterung von drei Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet beschlossen. Betroffen sind Abschnitte in der Emser Straße in Pfaffendorf, der Rizzastraße und der Lennéstraße. Damit folgt der Rat einem Vorschlag der Stadtverwaltung, der im Zuge mehrerer Großbaustellen erarbeitet wurde.

Die neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen stehen im Zusammenhang mit den Baumaßnahmen an der Pfaffendorfer Brücke, der Südallee und in der Mainzer Straße. In diesen Bereichen sollen bestehende Tempo-30-Zonen ausgeweitet werden, um den Verkehr weiter zu beruhigen und die Sicherheit zu erhöhen.

Mehr Sicherheit vor Schule und in Wohngebieten

In Pfaffendorf wird die Tempo-30-Zone in der Emser Straße um rund 115 Meter verlängert. Sie beginnt künftig direkt am neuen Kreisverkehr hinter der Brückenabfahrt und reicht bis zum Jahnplatz. Die Verwaltung begründet dies mit der dichten Wohnbebauung, Geschäften und einer Bushaltestelle in diesem Bereich.

Auch in der Rizzastraße zwischen der Kurfürstenstraße und der Südallee gilt bald Tempo 30. Damit soll ein unübersichtlicher Geschwindigkeits-Mix beseitigt werden, der durch die angrenzende Fahrradstraße Südallee (Tempo 30) und die bisherige Regelung (Tempo 50) entsteht. Ein weiterer wichtiger Grund für das neue Tempolimit ist das anliegende Max-von-Laue-Gymnasium.

Lücken im Tempolimit werden geschlossen

In der Lennéstraße wird eine bestehende Lücke geschlossen. Die Tempo-30-Zone beginnt dort bisher erst 25 Meter nach der Einmündung zur Mainzer Straße. Künftig soll das Tempolimit für die gesamte Straße gelten und direkt hinter dem geplanten neuen Kreisverkehr an der Mainzer Straße ansetzen.

Laut Straßenverkehrsordnung können solche Zonen in Wohngebieten mit vielen Fußgängern und Radfahrern eingerichtet werden. Nach Einschätzung der Stadtverwaltung sind diese Voraussetzungen in den genannten Straßenabschnitten erfüllt. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Kommunalen Servicebetrieb.