Fußgängerzone in der Koblenzer Schloßstraße wird erweitert

An einer Kreuzung in der Koblenzer Innenstadt treffen drei Verkehrsregeln aufeinander. Um die Situation zu entzerren und die Einkaufsmeile attraktiver zu machen, soll die Fußgängerzone erweitert werden.

Fußgängerzone in der Koblenzer Schloßstraße wird erweitert

Es ist beschlossen: Die Fußgängerzone in der Koblenzer Schloßstraße wird im Kreuzungsbereich zur Casinostraße erweitert. Der Stadtrat hat der Maßnahme mehrheitlich zugestimmt. Damit soll die Einkaufsmeile aufgewertet und für eine klarere Verkehrsführung gesorgt werden.

Künftig wird die Fußgängerzone einige Meter in Richtung Schloßrondell reichen und den gesamten Knotenpunkt umfassen. Bislang treffen an dieser Stelle drei verschiedene Verkehrsregelungen aufeinander: Die Schloßstraße ist westlich der Kreuzung eine Fußgängerzone und östlich davon ein verkehrsberuhigter Bereich. Die kreuzende Casinostraße ist als Fahrradstraße ausgewiesen.

Mehr Attraktivität und weniger Falschfahrer

Die Maßnahme ist Teil des „Konzept Schloßstraße“, das vom lokalen Unternehmensverband, dem Business Improvement District (BID), mitentwickelt wurde. Ziel sei es, die Attraktivität der Straße als Einkaufs- und Flaniermeile zu steigern. Der Verband hatte die Erweiterung ausdrücklich gewünscht.

Gleichzeitig soll der verbotene Autoverkehr im Quartier unterbunden werden. Ein besonderes Problem stellt laut Stadtverwaltung das unerlaubte Befahren der Casinostraße dar. Viele Autofahrer würden die Beschilderung der Fahrradstraße nicht verstehen oder ignorieren. Die Erweiterung der Fußgängerzone soll das erschweren und so den Radverkehr stärken sowie die Sicherheit für Fußgänger erhöhen.

Parkplätze bleiben erhalten

Eine vollständige Umwandlung der südlichen Schloßstraße in eine Fußgängerzone ist derzeit nicht möglich, da dort unter anderem Behindertenparkplätze sowie Stellflächen für Carsharing-Fahrzeuge und E-Autos bestehen. Die 15 Kurzzeitparkplätze in dem Abschnitt bleiben erhalten. Die Stadt prüft aber, die maximale Parkdauer von zwei auf eine Stunde zu verkürzen.

Die Umsetzung der Maßnahme wird voraussichtlich rund 4.000 Euro kosten. Ein Jahr nach der Einführung soll die neue Verkehrsregelung überprüft und bewertet werden.