AfD-Fraktion scheitert in Koblenz mit Eilantrag

Die AfD-Fraktion ist vor dem Verfassungsgerichtshof in Koblenz mit einem Eilantrag gegen eine Gesetzesänderung gescheitert. Die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus.

AfD-Fraktion scheitert in Koblenz mit Eilantrag

Der Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz hat einen Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion abgelehnt. Das teilte das Gericht in Koblenz mit. Die Fraktion wollte damit eine Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes vorläufig aussetzen lassen, die Entscheidung im Hauptverfahren steht aber noch aus.

Der Landtag hatte das Gesetz im vergangenen Juli geändert, um das Parlament vor potenziellen Verfassungsfeinden zu schützen. Die neuen Regelungen ermöglichen es, Mitarbeitern von Abgeordneten oder Fraktionen staatliche Gelder zu streichen. Dies geschieht, wenn sie einer Zuverlässigkeitsüberprüfung nicht zustimmen oder ihnen Verfassungsfeindlichkeit nachgewiesen wird. Für diese Überprüfung werden unter anderem Informationen des Verfassungsschutzes herangezogen.

Gericht begründet Ablehnung

Anlass für den Eilantrag war der Fall eines Mitarbeiters eines AfD-Abgeordneten. Der Landtag hatte ihm mitgeteilt, dass nach einer Zuverlässigkeitsüberprüfung beabsichtigt sei, seine Unzuverlässigkeit festzustellen. Die AfD-Fraktion hält die Gesetzesänderung für verfassungswidrig und hatte bereits Ende 2023 Klage eingereicht. Mit dem Eilantrag vom 23. Februar sollten die neuen Regeln bis zu einer endgültigen Entscheidung ausgesetzt werden.

Die Richter begründeten die Ablehnung des Eilantrags damit, dass für die Fraktion kein schwerer Nachteil drohe. Eine Rechtsnorm sei grundsätzlich gültig, bis ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt ist. Das Gericht wog zudem die Folgen ab: Würde die Regelung ausgesetzt, aber später für rechtmäßig befunden, würde der Staat bis dahin möglicherweise die Arbeit eines Mitarbeiters finanzieren, bei dem die Annahme gerechtfertigt sei, dass er verfassungsfeindliche Bestrebungen unterstützt habe.