OB-Wahl Ludwigshafen: AfD-Politiker Paul scheitert auch mit Klage in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht hat Beschwerde des Koblenzer AfD-Politikers Joachim Paul abgewiesen – Er wollte gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen vorgehen

OB-Wahl Ludwigshafen: AfD-Politiker Paul scheitert auch mit Klage in Karlsruhe

Der AfD-Politiker Joachim Paul ist auch mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen den Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen gescheitert. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Pauls Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen und für unzulässig erklärt.

Zweifel an Verfassungstreue

Hintergrund des Rechtsstreits sind Zweifel an der Verfassungstreue des rheinland-pfälzischen Landtagsabgeordneten aus Koblenz. Aufgrund dieser hatte der Wahlausschuss der Stadt Ludwigshafen Pauls Kandidatur nicht zugelassen. Auch vor dem Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße und dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) war der AfD-Politiker zuvor bereits mit Anträgen gegen diese Entscheidung gescheitert.

Paul hatte daraufhin zwei Verfassungsbeschwerden eingelegt, um doch noch zur Wahl zugelassen zu werden. Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist unanfechtbar.

Entscheidung auch in Koblenz gefallen

Eine endgültige Entscheidung in dem Fall stand allerdings am Mittwoch, 17. September, zunächst noch aus. Die Beschwerde von Joachim Paul am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (VGH) in Koblenz war noch offen, folgte allerdings wenige Stunden später.

„Die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbundene Verfassungsbeschwerde des von der Alternative für Deutschland – AfD – nominierten Kandidaten Joachim Paul gegen die Entscheidung des Wahlausschusses, ihn nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 zuzulassen, und die hierzu ergangenen verwaltungsgerichtlichen Eilentscheidungen bleiben ohne Erfolg“, heißt es in einer Pressemittteilung des VGH, die am Nachmittag veröffentlicht wurde.

Wahlprüfung nach der Wahl möglich

Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass eine Wahlprüfung erst nach der Oberbürgermeisterwahl möglich ist. Das Gericht verwies vor allem auf ein mögliches Wahlprüfungsverfahren, das nach der Wahl durchgeführt werden könne. Würden alle Entscheidungen vor einer Wahl mit Rechtsmitteln angreifbar sein, käme es bei der Organisation zu erheblichen Beeinträchtigungen, so die Begründung des VGH.

In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Das Demokratieprinzip verlange jedoch regelmäßig stattfindende Wahlen und schütze ihre tatsächliche termingerechte Abhaltung.“ Damit stellt das Gericht klar, dass der planmäßige Ablauf von Wahlen Vorrang hat.