Die Stadt Koblenz kann vorerst nicht über das seit 16 Jahren eingerüstete Barockgebäude „Münzmeisterhaus“ auf dem Münzplatz verfügen. Das Landgericht hatte Ende Januar geurteilt (Aktenzeichen: 9 O 4/25), dass der Kaufvertrag mit dem Investor Ashton F. rückabgewickelt werden muss. Der Käufer des Gebäudes „sei seiner aus dem Vertrag resultierenden Bebauungsverpflichtung nicht nachgekommen“, hieß es in dem Urteil. Spätestens ab dem Jahr 2021 habe die Pflicht zur Bebauung bestanden.
Im ursprünglichen Kaufvertrag von 2005 hatte sich der Investor verpflichtet, das Gebäude zu sanieren. Er hatte für den Bau 220.000 Euro gezahlt und wollte darin ursprünglich einen Gastronomie-Betrieb einrichten. Die Stadt sollte dem Käufer dem Urteil zufolge den Kaufpreis zurückerstatten, sowie weitere 45.880 Euro für die Löschung der Auflassung im Grundbuch.
Instandsetzung und Nutzung verzögert sich weiter
Das Landgericht Koblenz teilte nun mit, dass gegen das Urteil Berufung einlegt worden ist. Das Verfahren läuft unter dem Aktenzeichen 8 U 130/26. Die mögliche Instandsetzung und Nutzung des Gebäudes durch die Stadt zieht sich damit weiter hin. Das bisherige Gerichtsverfahren dauert bereits ein Jahr.
Oberbürgermeister David Langner und die Stadtrats-Parteien hatten das Landgerichts-Urteil von Ende Januar begrüßt. Sie wollten das Haus instand setzen und der Öffentlichkeit zugänglich machen. Umstritten war allerdings, in welcher Form das Gebäude in Zukunft genutzt werden soll.