An Ostern feiern Christen das Fest der Auferstehung Jesu Christi, nachdem er am Karfreitag gekreuzigt wurde. Es ist das höchste Fest der Christen. In der Nacht zum Ostersonntag beginnt die österliche Freudenzeit (Osterzeit), die bis Pfingsten andauert.
Das ist am Karfreitag verboten
Zu Ostern gelten in Rheinland-Pfalz und damit auch in Koblenz besondere Regeln. Ein Tanzverbot erstreckt sich über den Zeitraum von 84 Stunden ‒ von Gründonnerstag um 4 Uhr bis Ostersonntag um 16 Uhr. Damit hat das Bundesland eine der längsten Feiertagsruhen deutschlandweit.
Besonders streng sind die Regeln am Karfreitag. Neben dem Tanzverbot sind auch laute Arbeiten wie Rasenmähen, Sägen, Hämmern oder Bohren untersagt. Während privates Putzen erlaubt ist, solange es die Nachbarn nicht stört, sind Versammlungen, Aufzüge und Umzüge ab 4 Uhr verboten.
Auch öffentliche Sport- und Turnveranstaltungen sowie Events, die nicht dem „ernsten Charakter" des Tages entsprechen, sind untersagt. Dies betrifft auch Kinovorstellungen ohne Feiertagsfreigabe. Das Grillen hingegen ist erlaubt ‒ allerdings gilt für Katholiken der Karfreitag als Fasten- und Abstinenztag mit Verzicht auf Fleisch.
Regeln an den weiteren Feiertagen
An Ostersonntag und Ostermontag gelten die allgemeinen Feiertagsgesetze. Öffentliche und vor allem laute Arbeiten sind dann verboten. Die meisten Geschäfte bleiben geschlossen, nur wenige Ausnahmen wie Bäckereien und Cafés dürfen öffnen. Besondere Rücksicht muss in der Nähe von Kirchen genommen werden, um Gottesdienste nicht zu stören.
Bei Verstößen gegen die Verbote drohen Bußgelder. Das Ordnungsamt weist darauf hin, dass Veranstaltungen mit unklarem Status in einer rechtlichen Grauzone liegen und im Zweifel unterbunden werden können.