Mehr als 30 Jahre nach dem Mord an der US-amerikanischen Touristin Amy Lopez ist am Freitag (28. August) das Urteil gefallen. Das meldet die deutsche Presse-Agentur (dpa). Das Landgericht Koblenz verurteilte einen 81-jährigen Mann zu einer lebenslangen Haftstrafe, wie der Vorsitzende Richter Rupert Stehlin verkündete.
Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit folgte die Kammer den einstimmigen Forderungen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und sogar der Verteidigung. Der Angeklagte hatte die Tat bereits zum Prozessauftakt nach nur drei Verhandlungstagen pauschal eingeräumt. Er muss außerdem die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Nebenkläger tragen.
In seiner Pressemitteilung im Verfahren 14 Ks 2101 Js 14178/96 gegen Hans S. „Fall Amy Lopez“ hat das Koblenzer Landgericht festgestellt: „Die Kammer ist davon überzeugt, dass der Angeklagte die damals 24-jährige Amy Lopez am 26.09.1994 heimtückisch und zur Befriedigung des Geschlechtstriebs ermordet hat.“
DNA-Spur führte nach Jahrzehnten zum Täter
Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass der Verurteilte Amy Lopez in das General-von-Aster-Zimmer in der Festung Ehrenbreitstein lockte. Dort hat er sie gefesselt, sexuell missbraucht und mit neun Messerstichen getötet. Spielende Kinder fanden kurz darauf die Leiche.
Der Fall blieb jahrzehntelang ungeklärt. Erst durch neue technische Möglichkeiten bei der Auswertung alter DNA-Spuren gelang den Ermittlern ein Durchbruch. Die Spuren konnten dem 81-Jährigen zugeordnet werden. Er wurde daraufhin Ende Februar 2026 in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft (Merkurist berichtete).
Die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung einer Sicherungsverwahrung liegen nach der Überzeugung des Gerichts zum aktuellen Zeitpunkt allerdings nicht (mehr) vor. Von dem Angeklagten sei vor dem Hintergrund seines fortgeschrittenen Alters sowie seines angeschlagenen Gesundheitszustandes im Anschluss an die Verbüßung der lebenslangen Freiheitsstrafe keine Gefährlichkeit (mehr) für die Öffentlichkeit zu erwarten, heißt es in der Pressemitteilung.