Das Landgericht Koblenz hat einen 45-jährigen Mann aus Michelbach (Landkreis Altenkirchen) zu acht Jahren Haft verurteilt. Wie der SWR zuvor berichtete, hatte der Mann seinen 74-jährigen Nachbarn im Juli 2023 mit einem Messer attackiert.
Der Angeklagte wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann aus Eifersucht gehandelt hatte. Er vermutete eine sexuelle Beziehung zwischen seinem Opfer und seiner Freundin – was sich als falsch herausstellte.
Opfer verblutete nach Stichen
Der Täter hatte seinem Nachbarn zunächst gedroht und ihn geschlagen. Anschließend stach er mit einem Messer vor allem auf dessen Genitalien ein. Dabei traf er die große Beinvene, wodurch das Opfer verblutete.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall ursprünglich als Mord angeklagt. Das Gericht stufte die Tat jedoch als Körperverletzung mit Todesfolge ein, da der Angeklagte sich nach der Tat um die Rettung des Opfers bemühte. Die Richter gingen davon aus, dass er seinem Nachbarn lediglich einen „Denkzettel“ verpassen wollte.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung kündigte bereits an, Revision einlegen zu wollen.