Das Landgericht Koblenz hat am Dienstag einen 31-jährigen Mann wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Wie das Gericht mitteilte, sah es die Mordmerkmale der Habgier, Heimtücke und niedrigen Beweggründe als erfüllt an.
Laut Urteil lockte der Deutsche die ebenfalls 31-jährige Frau im Juli 2025 in das von ihm bewohnte Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dort stach er mehrfach mit einem Messer auf sie ein und tötete sie. Um die Tat zu verbergen, legte er die Leiche in eine zuvor ausgehobene Grube, die er mit Schnellbeton verschloss und später mit Fliesen abdeckte.
Streit um Geld und Kind als Motiv
Als Auslöser für die Tat gelten Auseinandersetzungen während des Scheidungsverfahrens. Die Frau soll finanzielle Forderungen gestellt und eine Änderung der Umgangsregelung für das gemeinsame Kind angestrebt haben.
Die Polizei kam dem Täter auf die Spur, nachdem die Frau als vermisst gemeldet worden war. Während der Ermittlungen gestand der Mann schließlich die Tötung. Seine Angaben führten die Ermittler zu der einbetonierten Leiche im Haus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.