Hand abgeschlagen: Landgericht Koblenz lässt Opfer trotzdem leer ausgehen

Ein Mann schlägt einem anderen in einem Wald bei Ochtendung die Hand ab. Trotzdem bekommt der Verletzte kein Schmerzensgeld. Das Landgericht Koblenz erklärt das überraschende Urteil.

Hand abgeschlagen: Landgericht Koblenz lässt Opfer trotzdem leer ausgehen

Ein Mann, dem bei einem Streit mit einer Machete eine Hand abgeschlagen wurde, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das hat das Landgericht Koblenz in einem Zivilprozess entschieden. Der verletzte Mann hatte 100.000 Euro gefordert.

Der Mann mit der Machete sei von einer Notwehrlage ausgegangen, auch wenn es sich objektiv nicht um eine solche gehandelt habe, so das Gericht. Für ihn sei nicht erkennbar gewesen, dass es sich bei der Waffe des Klägers nur um eine Schreckschusswaffe handelte. „Er wähnte sich daher unter scharfen Beschuss und ist dadurch nachvollziehbar in eine gewisse Paniksituation geraten“, heißt es in dem Urteil.

Was im Wald bei Ochtendung geschah

Die beiden Männer waren sich im Sommer 2020 abends in einem Wald bei Ochtendung (Landkreis Mayen-Koblenz) begegnet. Der spätere Verletzte war mit seinem Auto unterwegs und nahm das Verhalten des anderen Mannes laut Gericht aus „objektiv nicht nachvollziehbaren Gründen“ als aggressiv wahr. Daraufhin schoss er aus der geöffneten Fahrertür mit einer Schreckschusspistole dreimal auf den Mann.

Als Zeugen in einem weiteren Auto hinzukamen, stieg der Schütze aus seinem Wagen. Der zuvor beschossene Mann befürchtete weitere Schüsse und schlug mit seiner Machete in Richtung des vermeintlichen Angreifers. Dabei verletzte er diesen im Gesicht und schlug ihm die linke Hand ab. Diese konnte in einer Operation wieder angenäht werden.