Gericht stoppt Abschuss von Wölfen im Westerwald

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den geplanten Abschuss eines Wolfsrudels im Westerwald gestoppt. Die Begründung für den Abschuss sei nicht ausreichend gewesen.

Gericht stoppt Abschuss von Wölfen im Westerwald

Der Wolf mit der Kennung GW1986m und weitere Tiere des Leuscheider Rudels im Westerwald dürfen vorerst nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz am Dienstag entschieden.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD Nord) hatte Anfang Dezember eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss der Wölfe erteilt. Dagegen gingen mehrere Eilanträge beim Verwaltungsgericht ein. Die Richter urteilten nun, dass die Genehmigung "in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft" sei.

So habe die Behörde nicht ausreichend begründet, warum der Abschuss der Tiere erforderlich sei. Es sei auch unklar geblieben, warum gleich das ganze Rudel getötet werden sollte. Laut Gericht hätten außerdem die Schutzzäune bei den letzten Wolfsrissen nicht den Anforderungen entsprochen. Daher sei fraglich, ob es nicht andere Möglichkeiten als den Abschuss gebe, um Schafe und andere Nutztiere zu schützen.

Drei Naturschutzverbände hatten Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung eingelegt. Die SGD Nord prüft nun das weitere Vorgehen. Gegen den Gerichtsbeschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.